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Geschrieben von shinead am 08.05.2018, 10:37 Uhr

Hast du den Ausgangspost gelesen???

>>man ist für den Vater mit verantwortlich

Da der Vater offensichtlich das 21. Lebensjahr schon lange vollendet hat und damit als Erwachsen gilt, in die Planung mit einbezogen wird und entsprechende Wünsche selbst formuliert hat, darf man davon ausgehen, dass er ganz alleine für sich verantwortlich ist.

 
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