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Geschrieben von Cpt_Elli am 03.03.2024, 17:59 Uhr

Gericht bestätigt Nachweispflicht von Masernimpfung für Schüler

Weil es Menschen gibt, die im Ausland mit dem Einzelimpfstoff geimpft wurden und es bei den beiden anderen Krankheiten nicht verhältnismäßig wäre, auf einer Nachimmunisierung zu bestehen.

Theoretisch kann jeder z. B. in die Schweiz fahren und sich dort impfen lassen oder eine Apotheke bitten, den Impfstoff zu importieren. Dass hier in DE die Kombi-Impfung geimpft wird, hat wahrscheinlich ökonomische Gründe (meine Vermutung). Jedes Zulassungsverfahren kostet Geld, der Absatz des reinen Masernimpfstoffs wäre evtl. gering usw.

 
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