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Geschrieben von Cpt_Elli am 03.03.2024, 16:50 Uhr

Gericht bestätigt Nachweispflicht von Masernimpfung für Schüler

Schulpflichtige Kinder sind ausgenommen. Wenn die Eltern keinen Nachweis erbringen, muss die Schule das Gesundheitsamt informieren. Wer sich dann noch weigert, zahlt ein Bußgeld. Das Amt kann auch Zwangsgeldzahlungen anordnen.

Und eine Kopie eines Impfausweises reicht nicht, Schulen und Kitas müssen sich den Originalausweis zeigen lassen. Den kann man immer noch fälschen, aber wer betrügen will, findet wohl immer einen Weg.

 
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