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Geschrieben von sechsfachmama am 21.09.2016, 13:52 Uhr

geklärt

lt. friedhofsverordnung ist es verboten, ohne genehmigung ein kreuz oder was auch immer einfach hinzustellen.
somit habe ich das entfernt und fertig.

steinmetzarbeiten gehen in kürze in arbeit.

reden wäre schön - sie hätten ja nur mal bei mir anrufen brauchen oder vorbeikommen, ich wohne keinen kilometer vom friedhof entfernt. aber leider ist das typisch für die verwandtschaft - wir machen was uns passt.

 
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