Geschrieben von ohno am 05.09.2021, 14:09 Uhr |
Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
In meiner Fa. stehen Gehaltsgespräche an. Ich möchte das nicht unvorbereitet angehen und bereite mich vor, denn ich muss (versuchen) einen Betrag zu verhandeln, der weit über der Anpassung (Inflation) liegt.
Dazu habe ich eine Frage, evtl kennt sich hier jemand mit Lohn/Steuer/betr. AV aus.
Sofern ich verhandeln kann und dem Ganzen nicht gleich das Licht ausgedreht wird, würde ich einen Teil der Gehaltsanpassung in die betriebliche AV einbringen. Ich sorge vor und der AG hat dadurch verminderte Sozialabgaben.
Da ein Arbeitnehmer pro Monat 276,- EUR Steuer- u. abgabenfrei einzahlen kann, für den Arbeitgeber das aber, meines Wissens, der Höhe nach bis 1.752,- EUR unbegrenzt wäre, frage ich mich, ob es nicht möglich ist, dass der Arbeitgeber den Teilbetrag einer Gehaltserhöhung nicht direkt komplett in die betriebliche Altersvorsorge einbringen kann?
Beispiel:
Die Gehaltsanpassung beträge 2.500,00 EUR brutto. Phantasiebetrag. Ich würde davon 1.250,00 EUR als Bruttolohnerhöhung erhalten, die andere Hälfte als Gehaltsumwandlung würde der AG in eine Altersvorsorge einzahlen. Erhöht die Betriebsausgaben, spart dem AG Sozialausgaben und Steuern.
Ist das richtig gedacht? Kann der AG das auch direkt, ohne das es über die Gehaltsabrechnung läuft, einzahlen? Eine schriftliche Vereinbarung soll es auf jeden Fall geben.
Plan B wäre, vom Beispielbetrag ausgehend, 1.250,- EUR als Lohn zu erhalten, und für den Rest x Tage Urlaub mehr rausholen.
Mir gehts mit diesem Thread darum, dem AG noch entgegenzukommen, falls die Gehaltsanpassung auf fruchtbaren Boden fällt, aber aus wirtschaftlichen Gründen, gegeben oder nur vorgeschoben, abgelehnt oder nur deutlich reduziert befürwortet wird.
Um die weiteren Argumente betr. Begründung, warum mehr Gehalt etc, gehts mir nicht, das hab ich alles ausgearbeitet.
Danke! Viele Grüße ohno
Re: Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
Antwort von KielSprotte am 05.09.2021, 16:15 Uhr
Lohnsteuer geht alleine zu deinen Lasten, da spart der AG mal gar nichts.
Re: Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
Antwort von ohno am 05.09.2021, 16:41 Uhr
Das ist klar.
Beiträge, die durch Entgeltumwandlung durch den AG gezahlt werden, sind steuerfrei, sind aber als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Darum gings mir. Nicht um Lohnsteuer.
Re: Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
Antwort von MoneSi am 05.09.2021, 19:51 Uhr
Sehr gut kenne ich mich nicht aus. Aber negativ ist gegenüber normaler Gehaltserhöhung dabei, soweit ich das überblicke, dass dieses Konstrukt dazu führt, dass weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherungen eingezahlt wird und später im Alter die Rentenzahlung sowohl mit AG-Anteil als auch AN-Anteil kranken- und pflegeversicherungspflichtig wird. Die Sozialabgabepflicht wird also nur zeitlich verschoben und trifft einen dann als Rentner allein. Nun ja, besser als gar keine Gehaltserhöhung, aber man muss abwägen, wieviel von der Zahlung bleibt, weil man als Rentner nachzahlen muss und im Falle von Kranken- oder Arbeitslosenbezug oder Elterngeld dieser Teil unberücksichtigt bliebe.
Und unabhängig von Gehaltsabrechnung geht wohl nicht, nur dann bestehen ja Vergünstigungen.
Re: Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
Antwort von Tini_79 am 06.09.2021, 9:47 Uhr
Ich habe keine Ahnung, meine aber, dass diese Bestandteile nicht für Krankengeld/ ALG herangezogen werden!
Re: Gehaltsverhandlung mit Umwandlung
Antwort von ohno am 06.09.2021, 15:50 Uhr
Vielen Dank!
Das ich auch den AG-Anteil versteuern muss, also alles, war mir nicht klar. Danke für den Hinweis.
VG ohno
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