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Geschrieben von wasserboy am 07.12.2011, 13:26 Uhr

Frechheit von der Käuferin. Sie sollte nichts wiederbekommen!

Jeder, der sich eine Katze anschafft und voll geschäftsfähig und volljährig ist, hat sich bestimmt Gedanken gemacht ob sich die Katze leisten kann oder nicht.

Demzufolge ist der Verkäufer nicht für die Launen der Menschen verantwortlich, ein Hin und Her gibt es nicht. Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer abspringt, ist es für die Katze bestimmt auch besser, aber den Menschen sollte man für seine Wankelmütigkeit nicht auch noch belohnen, denn die Katze wird ja in dem Moment vom Verkauf zurückgehalten, und der Verkäufer hat im nachhinein deswegen noch jede Menge Kosten, wie Werbung, Nachimpfung, ect... zu tragen, und zwar nicht aus Eigenverschulden, diese Kosten müssen ja auch irgendwie gedeckt werden, denn kein Verkäufer gehört ja der Caritas an.
Bei mir ist es so, wer eine Katze zurückgibt, oder vom Kauf zurücktritt, hat eben auch die für die Kosten geradezustehen, punkt.

Das ist auch bei jeden seriösen Züchter so das eine Anzahlung nicht zurückerstatten wird. Ich finde es eine Frechheit das die Käuferin wie selbstverständlich das geld zurückverlangt.

LG

 
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