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Geschrieben von baby1-2-3-4___5+6? am 07.12.2011, 12:29 Uhr

Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Hallo,

Meine Schwester hat 4 Katzenbabys und 3 schon vermittelt, in ihrer Anzeige stand auch das sie Reservierung nur mit Anzahlung macht. Nun war eine Käuferin da wo die Katzen schon abgabefähig waren und die Käuferin meine Schwester gebeten hat sie für sie zu reservieren. Sie haben auch eine Anzahlungsbestätigung gemacht worin steht das bei Nichtabholung die Anzahlung verfällt. Eine Katze kostet 220 Euro und sie hat 140 angezahlt und es wurde mündlich vereinbart das sie bei der Abholung dann noch für die Unkosten aufkommt.

Nun hat meine Schwester eine Nachricht von der Käuferin erhalten das sie vom Kauf zurücktreten will und das ganze Geld wieder haben möchte da ja die 10 Tage vom vertrag ja noch nicht rum sind. Angeblich hat sie Depression und muss vielleicht in eine Klinik was wir ihr aber nicht abkaufen.

Meine Schwester hat jetzt alle Interessenten abgesagt da sie die Katze ja reserviert hat und hat auch die kostenpflichtigen Anzeigen gelöscht.

Nun ist meine Frage ob meine Schwester ihr die Anzahlung zurückzahlen muss oder nicht. Wir sind der Meinung das sie das nicht machen muss.

Wie würdet ihr euch verhalten?

 
20 Antworten:

Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von Hase67 am 07.12.2011, 12:53 Uhr

Ehrlich gesagt würde ich in so einem Fall - da es ja nicht um irgendeine "Ware" geht - die Käuferin zurücktreten lassen. Mir wäre nicht wohl dabei, wenn ich das Gefühl hätte, ich "verscherbele" die Tiere an einen Käufer, der sie am Ende doch nicht will oder sie nicht richtig versorgen kann.

Egal, ob ihr ihr den Klinikaufenthalt abnehmt oder nicht, ich würde mich für das Tier entscheiden, die Anzahlung zurückerstatten und einen neuen Käufer suchen.

LG

Nicole

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von glückskinder am 07.12.2011, 13:01 Uhr

Ja, muss sie. Liegt doch alles in der Frist.

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von biggi71 am 07.12.2011, 13:08 Uhr

solche verträge macht man schriftlich. deine schwester wird nichts in der hand haben, um es zu beweisen.

lg

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von Feuerpferdchen am 07.12.2011, 13:09 Uhr

hat sie noch Telefonnummern der Interessenten, denen sie abgesagt hat? Vielleicht hat noch jemand Interesse, so schnell kauft man sich ja keine andere Katze

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verlesen!

Antwort von biggi71 am 07.12.2011, 13:09 Uhr

entschuldige, sie hat also einen vertrag??

lg

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von baby1-2-3-4___5+6? am 07.12.2011, 13:14 Uhr

Die hat sie schon angerufen und die haben alle schon Katzen gefunden. Meine Schwester hat Britisch Kurzhaar/ Perser Mixe und hat in der Anzahlungsbestätigung auch stehen das bei Nichtabholung die Anzahlung verfällt. Vor allem jetzt muß sie wieder neue Anzeige schalten und sehen das die die Katze vermittelt, und da entstehen ihr auch Kosten und ich habe gelesen das es bei Tierverträgen solchen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht gibt.

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Frechheit von der Käuferin. Sie sollte nichts wiederbekommen!

Antwort von wasserboy am 07.12.2011, 13:26 Uhr

Jeder, der sich eine Katze anschafft und voll geschäftsfähig und volljährig ist, hat sich bestimmt Gedanken gemacht ob sich die Katze leisten kann oder nicht.

Demzufolge ist der Verkäufer nicht für die Launen der Menschen verantwortlich, ein Hin und Her gibt es nicht. Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer abspringt, ist es für die Katze bestimmt auch besser, aber den Menschen sollte man für seine Wankelmütigkeit nicht auch noch belohnen, denn die Katze wird ja in dem Moment vom Verkauf zurückgehalten, und der Verkäufer hat im nachhinein deswegen noch jede Menge Kosten, wie Werbung, Nachimpfung, ect... zu tragen, und zwar nicht aus Eigenverschulden, diese Kosten müssen ja auch irgendwie gedeckt werden, denn kein Verkäufer gehört ja der Caritas an.
Bei mir ist es so, wer eine Katze zurückgibt, oder vom Kauf zurücktritt, hat eben auch die für die Kosten geradezustehen, punkt.

Das ist auch bei jeden seriösen Züchter so das eine Anzahlung nicht zurückerstatten wird. Ich finde es eine Frechheit das die Käuferin wie selbstverständlich das geld zurückverlangt.

LG

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von Feuerpferdchen am 07.12.2011, 13:35 Uhr

schade, dass alle Leute schon Katzen gefunden haben.
Ich würde das Geld als Sicherheit behalten, versuchen neu zu verkaufen, Anzeigenkosten von dem Geld abziehen. Falls das "Babyhafte" der Katze bereits verlorengegangen ist, wird es schwieriger die Katze zu verkaufen, u.U. bekommt man auch weniger Geld, das würde ich der Frau auch so mitteilen.

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Warum hat deine schwester 4 Katzenbabys? Ist sie Züchterin?

Antwort von Rho am 07.12.2011, 13:40 Uhr

Wenn sie Züchterin ist, dann müsste sie sich doch mit solchen vertraglichen Dingen auskennen und ihre eigenen Rechte sowie die Rechte des Käufers genau kennen, oder nicht?

Falls sie keine Züchterin ist, ist es ja wohl unverantwortlich von ihr, ihre Katze nicht zu sterilisieren und mutwillig noch mehr Jungtiere in die Welt zu setzen, wo die Tierheime doch eh schon überlaufen.

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Warum soll der Züchter für den Käufer gerade stehen???

Antwort von schnuffel-hunde-r+b am 07.12.2011, 14:02 Uhr

Ob man jetzt noch Katzenmixe haben muß oder nicht ist die eine Sache aber die andere ist die das ich das Geld auch behalten würde.

Das Lehrgeld soll die Käuferin schon bezahlen da kein Züchter / Verkäufer Geld zu verschenken hat.

Ehrlich gesagt liebe ich solche Leute die sich erst entscheiden ein Tier zu nehmen und dann wieder absagen. Bei jedem Züchter wird eine Anzahlung gemacht da er auch wirklich sich sein kann das die Katze vermittelt ist.

Ich kann hier auch die Meinungen überhaupt nicht verstehen warum der Verkäufer für den Käufer gerade stehen soll.

Wenn man sich ein Tier kauft und dazu auch eine Anzahlung leistet überlegt man sich das in der Regel sehr genau. Es kann ja auch sein das der Käufer die Katze nicht sofort vermitteln kann und sie länger bei ihm ist. An die kosten die entstehen denkt hier wohl niemand.

Vor allem ist deine Schwester mit dem Vertrag abgesichert und wenn die Katze nicht abgeholt wird verfällt die Anzahlung.

Die Anzahlung würde ich auch imme machen damit Spasskäufer in Zukunft abgeschrecht sind unüberlegte Tierkäufe zu tätigen

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von mozipan am 07.12.2011, 14:08 Uhr

Ist deine Schwester eine gewerbliche Züchterin, oder Privatperson? Das ist in dem Fall wichtig.

Wenn sie Privatperson ist, greift das gesetzliche Widerrufsrecht (§§ 312 ff . BGB) nicht! Demgemäß hat sie nicht das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Stöhrung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) liegt hier auch nicht vo. Theoretisch könnte deine Schwester dann sogar auf Erfüllung klagen. Eine Rückzahlung der Anzahlung muss natürlich auch nicht erfolgen, da der Widerruf unzulässig.

Ist deine Schwester gewerbliche Züchterin, sieht es etwas anders aus.

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ja, genauso unveranwortlich wie Menschen...

Antwort von Daffy am 07.12.2011, 14:12 Uhr

...die Kinder in die Welt setzen, obwohl doch in Afrika jeden Tag Kinder verhungern...

Wenn ich mir eine Katze wünsche, dann nicht unbedingt irgendeine beliebige mit wer weiß welchen gesundheitlichen und psychischen Belastungen.

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ein absolut

Antwort von Morla72 am 07.12.2011, 15:00 Uhr

...hanebüchener Vergleich.
Aber ich hoffe, das ist dir selbst klar...

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Ui, das ist aber frech....

Antwort von bobfahrer am 07.12.2011, 15:18 Uhr

Ich würde das Geld zurückgeben und froh sein das die Katze nicht genommen wird wenn die Frau sich nicht mehr sicher ist das sie die Verantwortung für ein Tier tragen kann. OK, wenn du 20€ behältst von mir aus, aber 140€ behalten ist schlicht frech und unverschämt.

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Vergleich?

Antwort von like am 07.12.2011, 15:30 Uhr

Warum nehmt ihr ihr das mit der Depression nicht ab?
Wenn es nun iwrklich so ist, ist es wohl besser, die Katze wird anderweitig vermittelt. Ein Züchter muss noch vor seinen Finanzen v.a. das Tierwohl im Auge haben.

Ich würde, wie von Feuerpferdchen vorgeschlagen, einen Vergleich vorschlagen - sie behält erst mal das Geld, versucht die Katze zu verkaufen und zieht vom zurückzuzahlenden Geld die Kosten hierfür ab zuzüglich vielleicht 20 € für den Mehraufwand, der ihr entstanden ist.

Handelt sie anders, könnte auch ihr Ruf als seriöse, um das Tierwohl besorgte Züchterin verloren gehen.

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Re: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Antwort von Hannehoch6 am 07.12.2011, 19:02 Uhr

Theoretisch kann sie die Anzahlung behalten, ich würde ihr aber vorschlagen, falls noch ein Abnehmer gefunden wird, ihr dann die Anzahlung zurückzuerstatten abzgl. zusätzlich entstehender Kosten.

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Re: ja, genauso unveranwortlich wie Menschen...

Antwort von Rho am 07.12.2011, 21:40 Uhr

"ja, genauso unveranwortlich wie Menschen...
...die Kinder in die Welt setzen, obwohl doch in Afrika jeden Tag Kinder verhungern... "

Was Dämlicheres ist dir nicht eingefallen, oder?


"Wenn ich mir eine Katze wünsche, dann nicht unbedingt irgendeine beliebige mit wer weiß welchen gesundheitlichen und psychischen Belastungen. "

Deswegen geht man ja auch zu gewerblichen und zertifizierten Züchtern und nicht zu irgendwelchen Hobbyvermehrern, die ohne Sinn und Verstand Viecher produzieren. Wer so etwas zu seiner persönlichen Belustigung tut (weil die ja als Baby ach so süüüüß sind), bzw. nicht für die Sterilisierung seiner Tiere sorgt (aus Geiz? Faulheit? Blödheit?), müsste eigentlich ein ganzes Tierleben lang für den Tiernachwuchs aufkommen.

Wir haben mehrere Tiere aufgenommen (Kaninchen, Katzen, Pferd), die größtenteils von verantwortungslosen Hobbyhaltern zum Spaß in die Welt gesetzt und nicht mehr gewollt wurden, sobald sie dem putzigen Babyalter entwachsen waren. Solche Leute sind in meinen Augen einfach nur strohblöd.

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Du weißt NICHTS über die Katzenhalterin ...

Antwort von Daffy am 08.12.2011, 9:52 Uhr

... kannst also gar nicht beurteilen, ob sie ´ohne Sinn und Verstand Viecher produziert`.

Verantwortungsvoll ist, wer sich um das Wohlergehen seiner Tiere kümmert - egal ob zertifiziert oder nicht.

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Ich denke auch...

Antwort von kemax am 08.12.2011, 11:24 Uhr

das es nicht gerechtfertigt ist, die gesamte Anzahlung einzubehalten. Wenn die Katzen so gefragt sind, dass man lange vorbestellen und auch noch anzahlen muss, um sie überhaupt zu bekommen, dann kann es ja nicht soooo schwer sein, die Katzen los zu bekommen. Die kleinen Katzenbabys dürfen doch eh erst nach paar Wochen von der Katzenmutter weg. Also würden die anfallenden Kosten in der Zeit eh auf dem Züchter fallen. Ich weis ja jetzt nicht, wieviel Zeit noch ist bis zu dem Tag, an dem die Katzen weg sollten. Wenn sie dann wirklich keinen Abnehmer findet bis dahin, dann kann sie immer noch mit der ehemaligen Intessentin vereinbaren, dass diese sich an den Unterhaltskosten beteiligt. Aber die gesamte Anzahlung? Wieso denn?

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Re: Warum soll der Züchter für den Käufer gerade stehen???

Antwort von Christine70 am 08.12.2011, 20:19 Uhr

weißt du wieso die käuferin abgesprungen ist? nein, das weißt du nicht...deshalb sollte man über sie nicht urteilen.

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