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Geschrieben von Snaffers am 11.01.2015, 14:30 Uhr

Es gibt ja unterschiedliche

Klosterschulen sind Bekenntnisschulen, da ist niemand verpflichtet sein Kind hinzuschicken. DAS ist eine bewusste Entscheidung in vollem Wissen, wer da unterrichtet und was diese Personen tragen.
Meine Entscheidung, sicherlich meine Überzeugung, also kein Problem.

An einer muslimischen Glaubensschule oder in muslimischem Religionsunterricht wäre eine Lehrerin mit Kopftuch kein Problem - im christlichen Religionsunterricht an staatlichen Schulen dürfen Nonnen nämlich auch ihren Habit tragen.

Wenn mein Kind nun aber in Mathe, Deutsch,... eine Lehrerin mit Kopftuch oder im Habit hat, darf ich mich, wenn das meiner Überzeugung nicht entspricht, gestört fühlen, wenn es eben eine staatliche Schule ist, denn in Deutschland gilt eben die Trennung von Kirche und Staat (auch wenn das durch den Religionsunterricht etwas aufgeweicht wird, aber da es dort keine Teilnahmeverpflichtung gibt...).

 
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