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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.12.2011, 10:42 Uhr

Das Problem bei so einem Mietverhätlnis ist....

.... daß der Vermieter Dir ohne Angabe von Gründen alleine mit einem Hinweis auf das "gestörte Vertrauensverhältnis" (und er muß nicht begründen, warum das Vertrauensverhältnis gestört ist) kündigen kann. Das ist eine Sonderregelung bei einem Mietverhältnis in einem Zwei-Parteien-Haus, wenn der Vermieter auch in dem Haus wohnt.

Wenn Du also da wohnen bleiben willst oder mußt, dann solltest Du leider die Füße still halten. Und wenn Du DRINGEND da wohnen bleiben mußt, dann würde ich auch die Wäsche des Freundes dort nicht mehr trocknen. Denn, rein rechtlich: Auch wenn Dein Vermieter Dir nicht verbieten kann, Türken- oder Arierwäsche in Deinem Trockenkeller zu trocknen, so kann er Dir eben - siehe oben - ohne Angabe von Gründen kündigen.

 
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