Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lilly1211 am 27.12.2016, 17:03 Uhr

Befristeten Mietvertrag kündigen

Ist die Begründung (Eigenbedarf ab diesem Datum) denn im Vertrag beschrieben?

Dann kannst du nicht kündigen.

Wenn nicht ist die Befristung nicht wirksam. Der Vertrag gilt als unbefristet geschlossen und kann gekündigt werden. Da würde ich aber im Zweifel den genauen Wortlaut prüfen lassen.

Du scheinst mir recht naiv was den Abschluss von Verträgen betrifft. Bitte lass dich rechtlich beraten bevor du tatsächlich morgen schon einen zweiten Vertrag unterschreibst und dann am Ende beide Wohnungen zahlen musst!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.