Geschrieben von lilly1211 am 27.12.2016, 17:03 Uhr |
Befristeten Mietvertrag kündigen
Ist die Begründung (Eigenbedarf ab diesem Datum) denn im Vertrag beschrieben?
Dann kannst du nicht kündigen.
Wenn nicht ist die Befristung nicht wirksam. Der Vertrag gilt als unbefristet geschlossen und kann gekündigt werden. Da würde ich aber im Zweifel den genauen Wortlaut prüfen lassen.
Du scheinst mir recht naiv was den Abschluss von Verträgen betrifft. Bitte lass dich rechtlich beraten bevor du tatsächlich morgen schon einen zweiten Vertrag unterschreibst und dann am Ende beide Wohnungen zahlen musst!
- Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 16:54
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 17:14
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Andrea&Würmchen 27.12.16, 17:09
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Alhambra 27.12.16, 17:47
- Mietaufhebungsvertrag - Alexa1978 28.12.16, 13:06
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Drachenfrosch 29.12.16, 22:27
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
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