Geschrieben von pingu2011 am 27.12.2016, 16:54 Uhr |
Befristeten Mietvertrag kündigen
Hallo,
wir müssen/wollen aus unserer derzeitigen Wohnung ausziehen.
Eine neue Wohnung ist gefunden und schon morgen (!) sollen wir den Vertrag unterschreiben.
Meine Mutter verunsicherte mich nun aber. Wir haben nämlich einen Befristeten Mietvertrag. Sie meint den dürfen wir gar nicht kündigen.
Stimmt das denn?
Ich dachte befristet bedeutet nur das ich max. bis zu dem angegebenen Zeitraum dort Wohnen darf, nicht aber das ich auch vorher nicht aus der Wohnung ausziehen kann.
Laut Mietvertrag gilt dieser bis zum 01.12.2018. (die vermieterin plant dann selber einzuziehen da sie dann in rente geht):
" Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2016 und endet am 01.12.2018. Die Mieter haben keinen Anspruch auf Verlängerung oder den Ersatz von Kosten, die durch den Auszug entstehen können. Der Vermieterin entstehen durch die zeitliche Vertragsbegrenzung keine rechtlichen Nachteile oder monetäre Verpflichtungen."
Unter dem Punkt Kündigung steht:
" Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; hinsichtlich der Rechtzeitigkeit kommt es allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. "
Von x Monaten Kündigungsfrist steht da tatsächlich nichts.
Heißt das nun wirklich das wir nicht kündigen dürfen?
Hab schon gegooglet, aber da finde ich ganz unterschiedliche Meinungen.
Die Vermieterin kann ich übrigens nicht fragen. Die ist im Urlaub und kommt erst in knapp 2 Wochen wieder.
Re: Befristeten Mietvertrag kündigen
Antwort von lilly1211 am 27.12.2016, 17:03 Uhr
Ist die Begründung (Eigenbedarf ab diesem Datum) denn im Vertrag beschrieben?
Dann kannst du nicht kündigen.
Wenn nicht ist die Befristung nicht wirksam. Der Vertrag gilt als unbefristet geschlossen und kann gekündigt werden. Da würde ich aber im Zweifel den genauen Wortlaut prüfen lassen.
Du scheinst mir recht naiv was den Abschluss von Verträgen betrifft. Bitte lass dich rechtlich beraten bevor du tatsächlich morgen schon einen zweiten Vertrag unterschreibst und dann am Ende beide Wohnungen zahlen musst!
Re: Befristeten Mietvertrag kündigen
Antwort von Andrea&Würmchen am 27.12.2016, 17:09 Uhr
Meine Schwester ist jetzt gerade in eine Wohnung mit befristetem Mietvertrag gezogen. Auch der Vormieter hatte eine Befristung im Vertrag und hat sich mit der Vermieterin über einen früheren Auszugstermin geeinigt. So haben sie sich beispielsweise die Maklerkosten für die Suche nach einem neuen Mieter geteilt. Auch meine Schwester hat die Vermieterin darauf angesprochen, was passiert, wenn sie früher als in zwei Jahren (=Befristung) ausziehen müsste (Jobwechsel, Verlagerung des Lebensmittelpunktes, o.ä.), und die Vermieterin meinte, dann würde man drüber reden und sich irgendwie schon einigen, das wäre kein Problem.
Ist also wohl Verhandlungssache...
Re: Befristeten Mietvertrag kündigen
Antwort von pingu2011 am 27.12.2016, 17:14 Uhr
Was heißt naiv. Normalerweise habe ich mit sowas nie Probleme gehabt.
Befristete Mietverträge habe ich eben nie gehabt und wir hatten ja auch mit der Maklerin und der Vermieterin gesprochen. Beide wussten das es für uns nur vorrübergehend sein sollte weil wir noch nichts neues gefunden hatten aber dringend aus der alten Wohnung raus mussten.
Wir hatten ja was zum kaufen gesucht, aber nichts rechtzeitig gefunden weshalb es hieß "dann ziehen wir hier eben vorrübergehend ein."
Der Eigenbedarf wird im Vertrag nicht erwähnt.
Re: Befristeten Mietvertrag kündigen
Antwort von Alhambra am 27.12.2016, 17:47 Uhr
Nein, du kannst nicht regulär kündigen.
Aber du wirst wohl nicht drum rum kommen, mit der Vermieterin zu sprechen.
Lässt sie dich nicht raus, suche einen Untermieter, der die restliche Zeit übernimmt. Wenn sie dann ablehnt ohne einen trifftigen Grund zu nennen, kannst du regulär kündigen. Aber bedenke: jeder Untermieter liegt dann auch in deiner Verantwortung.
Aber befristet Mietverträge sind eben genau dafür da: der Vermieter kann genau kalkulieren und hat keine Mietausfälle oder lästige Neu-Suche.
Mietaufhebungsvertrag
Antwort von Alexa1978 am 28.12.2016, 13:06 Uhr
Läuft eventuell auf einen Mietaufhebungsvertrag hinaus, aber Verträge, die nach 2001 geschlossen wurden, dürfen nur mehr in Ausnahmefällen befristet werden (z.B. der bereits genannte Eigenbedarf und das muss auch so im Vertrag stehen).
Da steht wohl oder übel eine Klärung an. Wäre nett, wenn du weiter berichtest.
Alles Gute!
Re: Befristeten Mietvertrag kündigen
Antwort von Drachenfrosch am 29.12.2016, 22:27 Uhr
Aufgrund des Absatzes
Unter dem Punkt Kündigung steht:
" Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; hinsichtlich der Rechtzeitigkeit kommt es allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. "
Würde ich davon ausgehen dass du kündigen darfst.
3 Monate zum Monatsende muss bis zum 3. Eines Monats beim Vermieter eingehen sonst gilt erst der nächste Monat.
Ihr habt eine Befristung- also ein festgelegtes Ende aber keine Mindestlaufzeit. Das ist ein Unterschied!
Meiner Meinung nach könnt ihr also ganz normal kündigen....
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