Geschrieben von Alexa1978 am 28.12.2016, 13:06 Uhr |
Mietaufhebungsvertrag
Läuft eventuell auf einen Mietaufhebungsvertrag hinaus, aber Verträge, die nach 2001 geschlossen wurden, dürfen nur mehr in Ausnahmefällen befristet werden (z.B. der bereits genannte Eigenbedarf und das muss auch so im Vertrag stehen).
Da steht wohl oder übel eine Klärung an. Wäre nett, wenn du weiter berichtest.
Alles Gute!
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- Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 16:54
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 17:14
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Andrea&Würmchen 27.12.16, 17:09
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Alhambra 27.12.16, 17:47
- Mietaufhebungsvertrag - Alexa1978 28.12.16, 13:06
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Drachenfrosch 29.12.16, 22:27
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
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