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Geschrieben von Alexa1978 am 28.12.2016, 13:06 Uhr

Mietaufhebungsvertrag

Läuft eventuell auf einen Mietaufhebungsvertrag hinaus, aber Verträge, die nach 2001 geschlossen wurden, dürfen nur mehr in Ausnahmefällen befristet werden (z.B. der bereits genannte Eigenbedarf und das muss auch so im Vertrag stehen).

Da steht wohl oder übel eine Klärung an. Wäre nett, wenn du weiter berichtest.

Alles Gute!

 
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