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Geschrieben von Drachenfrosch am 29.12.2016, 22:27 Uhr

Befristeten Mietvertrag kündigen

Aufgrund des Absatzes
Unter dem Punkt Kündigung steht:

" Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; hinsichtlich der Rechtzeitigkeit kommt es allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. "
Würde ich davon ausgehen dass du kündigen darfst.
3 Monate zum Monatsende muss bis zum 3. Eines Monats beim Vermieter eingehen sonst gilt erst der nächste Monat.
Ihr habt eine Befristung- also ein festgelegtes Ende aber keine Mindestlaufzeit. Das ist ein Unterschied!

Meiner Meinung nach könnt ihr also ganz normal kündigen....

 
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