Geschrieben von Drachenfrosch am 29.12.2016, 22:27 Uhr |
Befristeten Mietvertrag kündigen
Aufgrund des Absatzes
Unter dem Punkt Kündigung steht:
" Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; hinsichtlich der Rechtzeitigkeit kommt es allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. "
Würde ich davon ausgehen dass du kündigen darfst.
3 Monate zum Monatsende muss bis zum 3. Eines Monats beim Vermieter eingehen sonst gilt erst der nächste Monat.
Ihr habt eine Befristung- also ein festgelegtes Ende aber keine Mindestlaufzeit. Das ist ein Unterschied!
Meiner Meinung nach könnt ihr also ganz normal kündigen....
- Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 16:54
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - pingu2011 27.12.16, 17:14
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Andrea&Würmchen 27.12.16, 17:09
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Alhambra 27.12.16, 17:47
- Mietaufhebungsvertrag - Alexa1978 28.12.16, 13:06
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - Drachenfrosch 29.12.16, 22:27
- Re: Befristeten Mietvertrag kündigen - lilly1211 27.12.16, 17:03
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Sehr aktuell ;-) Frohe Weihnachten
Sehr guter Beitrag in der Basler Zeitung
Und nun wohl noch eine Flugzeugentführung