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Geschrieben von shinead am 18.06.2014, 11:33 Uhr

BGH-Urteil zum Fahrradunfall

>>Nur weil in Deutschland die Autofahrer ihre Sorgfaltspflichten nicht ernst nehmen, müssten auf einmal die Radfahrer Helme tragen.

Viele Radfahrer fahren doch selbst wie die Berserker, nutzen die Radwege nicht oder fahren freihändig, mit Kopfhörern, mitten auf der Straße oder nebeneinander.
Soo unschuldig (sind zumindest die in meiner Stadt) nicht.

Warum soll ich als Autofahrer teilweise für das Schädel-Hirn-Trauma eines Radfahrers verantwortlich sein, wenn dieser einen Unfall mit meinem KFZ verursacht?
Wenn schon keine Helmpflicht, dann auch keine allgemeine Teilschuld an Autofahrer.

 
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