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von dhana  am 17.06.2014, 18:33 Uhr

BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Hallo,

das Urteil hat meines Erachtens gar nicht anders lauten können.

Sonst könnte man auch jedem sagen der ein altes Auto ohne Airbag oder ohne ABS fährt - wenn der unverschuldet einen Unfall baut, ist er selber schuld an den Verletzungen - ein Airbag hätte die ja verhindern können..
Oder der Fußgänger... auch den könnte ein Helm vor Kopfverletzungen schützen..
Oder den Rollerblader...
Oder, oder, oder...

Gruß Dhana

 
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