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Geschrieben von Julie am 17.06.2014, 13:24 Uhr

BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Der BGH hat entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der ohne Helm unterwegs ist, nicht anteilig für seinen eigenen Schaden haftet.
Begründet wurde dies laut tagesschau.de mit der Tatsache, dass es in D keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt.
Ich bin mal sehr gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung .....

 
20 Antworten:

Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Franke am 17.06.2014, 13:46 Uhr

ob sie anders zu behandeln sind.

Aber die Erwartung, dass jede Oma als "verständiger Mensch" nur noch mit Helm zum Bäcker radelt, finde ich doch etwas daneben.

Man kann lesen, dass in den Niederlanden viele Radler, aber kaum welche mit Helm unterwegs sind?!

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Julie am 17.06.2014, 14:05 Uhr

Das kann ich bestätigen.
Ich bin oft in NL und sehe so gut wie keinen (Niederländer) mit Helm radeln.
Die Helmträger sind deutsche Urlauber ...

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Jayjay am 17.06.2014, 14:11 Uhr

Da stellt sich mir die Frage: Wieso?
Ist man in den NL sicherer auf dem Rad? Oder ist man dort "weniger leichtsinnig"? Oder oder oder?

Ich selbst fahre mit Helm, seit ich mal einen unverschuldeten Unfall hatte. Der ging zum Glück glimpflich aus, vielleicht auch deshalb, weil ich damals nicht zügig unterwegs war. Ich fahre allerdings oft zügig (aber nicht als Rowdy und auch nicht leichtsinnig). Und wenn mich dann mal wieder jemand übersehen mag (wobei ich durchaus die kritischen Stellen kenne und dort vorsichtig bin), denke ich, dass ich im Falle eines Falles besser dran bin...

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Hase67 am 17.06.2014, 15:29 Uhr

Hi,

wir waren gerade in Amsterdam, und dort habe ich jede Menge Fahrradfahrer, aber niemanden mit Helm gesehen - allenfalls gelegentlich Kinder, die von den fahrradfahrenden Eltern in einer Art "Buggy" vor dem Fahrrad hergeschoben wurden. Weil ich mich selbst fast ausschließlich per Rad (und ohne Helm) fortbewege, habe ich da ziemlich drauf geachtet.

Allerdings muss man sagen, dass zumindest in Amsterdam die Aufmerksamkeit und Toleranz gegenüber Fahrradfahrern sowohl von Seiten der Fußgänger als auch der Autofahrer VIEL ausgeprägter ist als hierzulande. Fahrradfahrer verhalten sich nicht prinzipiell korrekt im Verkehr, werden aber oft vorgelassen und "automatisch" mit einberechnet.

Und, noch ein großer Unterschied gegenüber Deutschland: In Amsterdam waren alle Fahrradwege sehr eindeutig gekennzeichnet und wurden oft getrennt von den Straßen (mit Grünstreifen oder deutlicher Schwelle dazwischen) geführt.

Hier in Freiburg ist das Radwegenetz ja auch sehr gut ausgebaut, aber längst nicht so wie dort - und vor allem gibt es viele Punkte, an denen Auto- und Radverkehr zusammenfließen und so gefährliche Situationen entstehen können, wenn Leute nicht absolut aufmerksam und verkehrsbewusst fahren (Radler wie Autofahrer).

LG

Nicole

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Maxikid am 17.06.2014, 15:41 Uhr

Ja, kenne ich. Hier in HH haben viele diese Räder mit Kiste vorne drann, aus DK. Obwohl hier in HH Strassenkampf angesagt ist. Ich fahre immer LG maxikid

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Das mit den Niederländern ist mir auch schon aufgefallen

Antwort von Steffi528 am 17.06.2014, 16:06 Uhr

und da es keine Helmpflicht gibt, ist es doch irgendwie ein sehr logisches Urteil.

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von Leena am 17.06.2014, 16:36 Uhr

Ja, ich bin auch auf die Urteilsbegründung gespannt.

Das Thema "Erwachsene mit/ohne Helm auf dem Fahrrad" gab es ja hier letztens in irgendeinem Unterforum unter der Fragestellung, wie hält man die Kinder zum Radfahren mit Helm an, wenn man als Erwachsener ohne fährt, ist man dann nicht ein schlechtes Beispiel und als Elternteil verantwortungslos, müsste man sich - gerade wenn man Kinder hat - nicht selber schützen etc.

Das Argument ist ja dann immer, dass man mit Helm Unfallfolgen oft drastisch reduzieren kann. Ja, stimmt sicherlich. Und bei Rennradfahrern, die mit 70 km/h und mehr durch die Gegend flitzen, sehe ich das auch durchaus als sehr sinnvoll an, weil allein schon durch das Tempo ein Aufprall heftiger ist, ja. Aber wenn ich mühsam auf meinem Fahrrad vor mich hin schnaufe..? Dann bin ich auch nicht schneller als mein Mann, der Tempotraining macht und neben mir her joggt - und beim Joggen trägt nun wirklich niemand einen Helm.

Als Fußgänger kann man auch verunfallen und auch z.B. mit dem Kopf so unglücklich gegen eine Bordsteinkante knallen, dass es finale oder zumindest sehr nachhaltige Folgen haben kann - muss ich deswegen, als verantwortungsbewusster Fußgänger, auch einen Helm tragen bzw. bleibe ich anteilig auf meinen Unfallfolgekosten sitzen, weil ich die Schäden durch einen Helm hätte geringer halten können..? Hätte ich das müssen..? Man kann auch über den Teppich stolpern und sich den Zeh brechen - sollte man deshalb vielleicht lieber immer in festen Schuhen mit Stahlkappen herumlaufen..? Sicherlich nicht.

Spontan glaube ich, gefällt mir dieses BGH-Urteil jetzt deutlich besser als das Urteil vom OLG Schleswig. :-)

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Ich bin sehr froh, ...

Antwort von Ebba am 17.06.2014, 16:41 Uhr

... dass der BGH so entschieden hat, zeigt es doch mal wieder, dass zumindest unsere höchsten Richter die Gesetze kennen, verstehen und richtig anwenden.

Ich fand das Urteil der vorherigen Instanz zugegeben unmöglich und unverständlich.

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Ich bin sehr froh, ...

Antwort von Ebba am 17.06.2014, 16:42 Uhr

... dass der BGH so entschieden hat, zeigt es doch mal wieder, dass zumindest unsere höchsten Richter die Gesetze kennen, verstehen und richtig anwenden.

Ich fand das Urteil der vorherigen Instanz zugegeben unmöglich und unverständlich.

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von Hase67 am 17.06.2014, 16:54 Uhr

Leena, ich bin ja auch bekennende Nicht-Helm-Trägerin, weil Inkonsequenz mein zweiter Vorname ist, aber: Das Problem beim Fahrradfahren gegenüber dem Fußgänger ist in den Fällen, die ich kenne, in denen ein Fahrradhelm Schlimmes hätte verhindern können, weniger die eigene Geschwindigkeit als die Tatsache, dass man beim Fahrrad erhöht sitzt und so leicht "über den Lenker absteigt" sowie die Reaktionsverzögerung und der Bremsweg.

In beiden Fällen (der Mann hat schwere Kopfverletzungen erlitten, sich aber gut erholt, die Frau liegt im Koma) waren andere Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, aber beide konnten eben nicht so schnell reagieren und anhalten und sind beim Aufprall deshalb vornüber über den Lenker geflogen. Kopfüber stürzen passiert einem motorisch einigermaßen begabten Marathonisten nicht so leicht, glaub ich ;-)

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von jotasi am 17.06.2014, 17:22 Uhr

Ich finde das Urteil gut, eben weil es keine Helmpflicht in Deutschland gibt.
Ich würde mir aber wünschen, dass das Thema mal in Angriff genommen wird.

Ich selbst will mir schon seit ein paar Monaten einen Helm kaufen, so auch mein Mann. Irgendwie vergessen wir das immer wieder... :-/
Unsere Tochter (fast 12) fängt an zu rebellieren, weil wir keinen Helm tragen und ich finde, sie hat Recht.
Unser Großer (fast 14) trägt seinen Helm völlig freiwillig, was viele in seiner Klasse nicht mehr machen.

Einem Klassenkamerad hat ein Fahrradhelm mal das Leben gerettet. Er ist bei einem Sturz mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante geknallt... Das ist gut 20 Jahre her, und damals waren Fahrradhelme ja noch wesentlich seltener als heute.
Ohne den Helm hätte ich ihn am Samstag bei unserem Klassentreffen wohl nicht wiedergetroffen.

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von dhana am 17.06.2014, 18:33 Uhr

Hallo,

das Urteil hat meines Erachtens gar nicht anders lauten können.

Sonst könnte man auch jedem sagen der ein altes Auto ohne Airbag oder ohne ABS fährt - wenn der unverschuldet einen Unfall baut, ist er selber schuld an den Verletzungen - ein Airbag hätte die ja verhindern können..
Oder der Fußgänger... auch den könnte ein Helm vor Kopfverletzungen schützen..
Oder den Rollerblader...
Oder, oder, oder...

Gruß Dhana

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von wolke76 am 17.06.2014, 20:55 Uhr

Deine Gedanken kann ich grds. nachvollziehen aber sowas geht gar nicht. Wo willst du die Grenze ziehen? Was ist, wenn ich meine Brötchen mit dem Mountainbike hole?

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von Franke am 17.06.2014, 21:22 Uhr

Das ginge dann um die gefahrene Geschwindigkeit / um den Einsatz als Sportgerät.

Wenn einer 40 Km/h in der Ebene und noch schneller den Berg runterfährt oder über Stock und Stein durch den Wald, dann richtert der Richter nach dem Unfall, dass die Folgen mit Helm nicht so schlimm gewesen wären.

Da kann man wohl auch sagen, dass das Tragen eines Helms "üblich" ist, dass es ein "Verkehrsbewusstsein" dafür gibt.

Wenn Du gemütlich im Viertel die Brötchen holst, dann ist gut (was Deine Ansprüche betrifft, natürlich nicht die Kopfverletzungen), wenn Du es mit einem Ausritt in den Wald verbindest und da verunfallst, dann ist doof.

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Re: Bei Rennradlern und Mountainbikern kann man ja vielleicht sogar darüber diskutieren,

Antwort von wolke76 am 17.06.2014, 21:36 Uhr

Kann dir schon folgen ABER dann müsste man erstmal Radfahren als gefährliche Sportart einstufen. Wer will und soll die Grenze ziehen?!

Die Omma, die mit ihrem Hollandrad am Straßenrand rumeiert, die Hand nicht raushält (weil sonst der Brötchenbeutel am Lenker schlenkert) und auch sonst nicht so ganz toll fährt, ist m.E. nicht anders zu beurteilen wie der flotte Mittzwanziger, der sportlich unterwegs ist (sich dabei freilich an die Regeln hält) und auf dem Rückweg seiner Downhill noch eben beim Bäcker rumfährt.

Im verhandelten Fall ging es ja auch um eine Frau, die unverschuldet in den Unfall verwickelt war. Würdest du ihr Schadensersatz zusprechen, dem jungen Mountainbiker nicht? Egal, ob er jetzt mit 10 oder 30 km/h unterwegs war - die Autotür wurde unvermutet aufgerissen...

Hin wie her: In D gibt es keine Helmpflicht. Trotzdem wären beide o.g. Beispiele MIT Helm definitiv besser dran. Aber das ist ja jetzt gar nicht der Streitpunkt.

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von shinead am 18.06.2014, 8:27 Uhr

Ich hätte ein anderes Urteil begrüßt.

Jeder Autofahrer bekommt eine Teilschuld, wenn ein Fahrradfahrer einen gemeinsamen Unfall verursacht, einfach weil man es sich gewagt hat, ein Auto auf einer öffentlichen Straße zu bewegen.
Warum sollte also dann nicht auch ein Fahrradfahrer eine gewisse Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen?

Die ganze Diskussion erinnert mich an die Diskussionen über die Gurtpflicht. Damals waren die Gegner in der Mehrzahl und fühlten sich vom Gesetzgeber gefesselt/eingesperrt/gegängelt.
Es wurden übrigens ebenso fadenscheinige Begründungen herangezogen wie bei den Diskussionen jetzt...

Holland kann für uns kein Maßstab sein. Wie schone erwähnt ist die Infrastruktur dort auf Fahrräder angepasst. Häufig sind die Radwege von den Autostraßen komplett abgetrennt. Ehrlich gesagt habe ich auch noch keinen Radfahrer in NL gesehen, der NICHT auf dem Radweg fährt. In D kann ich so etwas täglich beobachten.

Durch die Verlagerung des Schwerpunktes nach oben, wird ein Sturz vom Fahrrad (fast) immer schlimmer enden, als der eines Joggers mit gleicher Geschwindigkeit und wer schon einmal über den Lenker abgestiegen ist, der weiß wovon ich rede.

Komischerweise haben alle Helmträger in meinem Bekanntenkreis eine Geschichte zum Helm zu erzählen und einen Verwandten/Freund/Bekannten, der schon eine schwere Verletzung hatte.
Leider wächst das Bewusstsein für die Gefahr erst, wenn man darauf gestoßen wird...

(Ach ja - Ski sollte man m.E. auch nur mit Helm fahren!)

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von Mehtab am 18.06.2014, 10:08 Uhr

Hallo,

ich habe mich sehr über dieses Urteil gefreut. Nur weil in Deutschland die Autofahrer ihre Sorgfaltspflichten nicht ernst nehmen, müssten auf einmal die Radfahrer Helme tragen. Nein, das ist nicht logisch. Gut, dass der BGH dem Treiben der Versicherung hier einen Riegel vorgeschoben hat. Es ist einfach viel schöner, ohne Helm Fahrrad zu fahren und den Helm dann auch nicht dauernd mitschleppen zu müssen. Ich finde den Fahrradhelm äußert umständlich.

Außerdem habe ich auch noch gar keinen Helm gefunden, der mir gepasst hätte, auch nicht die teuren für über 50,00 Euro.

In Holland sind die Autofahrer viel rücksichtsvoller, weil sie fast alle selber auch als Fahrradfahrer unterwegs sind und sich nicht einfach ein großes Auto mit eingebauter Vorfahrt kaufen.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von shinead am 18.06.2014, 11:33 Uhr

>>Nur weil in Deutschland die Autofahrer ihre Sorgfaltspflichten nicht ernst nehmen, müssten auf einmal die Radfahrer Helme tragen.

Viele Radfahrer fahren doch selbst wie die Berserker, nutzen die Radwege nicht oder fahren freihändig, mit Kopfhörern, mitten auf der Straße oder nebeneinander.
Soo unschuldig (sind zumindest die in meiner Stadt) nicht.

Warum soll ich als Autofahrer teilweise für das Schädel-Hirn-Trauma eines Radfahrers verantwortlich sein, wenn dieser einen Unfall mit meinem KFZ verursacht?
Wenn schon keine Helmpflicht, dann auch keine allgemeine Teilschuld an Autofahrer.

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Re: BGH-Urteil zum Fahrradunfall

Antwort von goldstar1 am 18.06.2014, 17:03 Uhr

Ein Fahrradhelm kann Leben retten. Ich habe da einige Beispiele. Unser wirklich wertvoller Oberarzt, der eine deutschlandberühmte Corifee auf seinem Gebiet ist hatte voriges Jahr einen nicht selbstverschuldeten Unfall mit einer Autofahrerin. Der Helm hat ihm das Leben gerettet , er hatte bloß eine Gehirnerschütterung und einen Sehnenriss an der Hand. Der Helm war abgebrochen, klar, wenn er ihn nicht gehabt hätte, hätte es schlimmer sein können und das wäre wirklich schade gewesen.
Das erste was er gemacht hat nach dem Unfall: er hat sich einen neuen Helm gekauft.

Mein Mann und Kind verwenden IMMER Helm, darüber gibt es keine Diskussion, die machen es freiwillig.
Ich fahre aktuell kein Rad mehr.

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Ergänzung

Antwort von goldstar1 am 18.06.2014, 17:25 Uhr

Es wäre eigentlich um jeden Menschen schade gewesen, wenn er sich so schwer verletzt hätte, ob er jetzt Oberarzt ist oder nicht. Dies will ich klar stellen, da ich gewohnt bin dass Texte fehlinterpretiert werden und dann....Shitstorm!
Aber dieser Mensch ist so wertvoll, talentiert und ein wirklicher Lebensretter, dass er in den Wochen in denen er wegen des Sehnenrisses nicht arbeiten konnte, von Kollegen und Patienten bitterlich vermisst wurde. Wie haben uns alle gefreut , dass er dann wieder arbeiten konnte- dem Helm sei Dank!

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