Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Martin am 24.01.2007, 11:39 Uhr

An Martin

Hallo,

was Du ansprichst, ist eine Frage des Beweises.

Ein Händler muss nicht beweisen, dass er Dir eine Rechnung oder eine Mahnung geschickt hat. Du bist zur Zahlung verpflichtet, in dem Moment, wo Du etwas kaufst, und nicht erst, wenn Du eine Rechnung bekommst.

Außerdem schreibt das Gesetz nicht zwingend eine Mahnung vor. Wenn mir meine Mieterin z.B. inzwischen über 1000 Euros Miete schuldet, bekommt sie sofort und ohne jede Mahnung eine Klage auf Zahlung, sowie eine fristlose Kündigung, sowie eine Räumungsklage von mir.

Außerdem solltest Du einmal darüber nachdenken, dass viele Käufe im Internet (z.B. "Auktionen" wie hood) überhaupt nicht funktionierten, wenn eine Pflicht zur gelben Post bestünde. Hier wird fast alles über e-mail abgewickelt, und das ist erlaubt.

Grüße, Martin

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.