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Geschrieben von Leolu am 24.01.2007, 7:37 Uhr

An Martin

Hallo!
Also zum einem gilt ein Brief nur als sicher zugestellt per Einschreiben, sonst kann der sonstwo landen und eigentlich sogar nur übers Gericht, da man auch einen leeren Briefumschlag schicken könnte. Weiß ich zufällig genau, weil ich genau wegen dem Thema mal vor Gericht stand und verloren habe:-(. Habe nämlich einen Mietvertrag widerrufen innerhalb der Frist, und nie wieder was vom Vermieter gehört, nach 6 Monaten sollte ich dann für die Zeit die komplette Miete etc. bezahlen (Hatte nicht mal einen Schlüssel, für mich war das gegessen). Da ich meinen Brief nicht beweisen konnte, wurde ich zu dem Geld verdonnert. Der Richter bemerkte dazu, so etwas müsse über Gericht gehen, man könne halt leere Umschläge verschicken!
Bei mir ist dank Postbote auch schon manches nicht angekommen!
Und desweiteren hatte ich letztens den Fall, daß ein Widerspruch beim Amt nicht angenommen wurde per Mail, da dies angeblich nur gültig ist, wenn man persönlich Unterschrieben hat, demnach ist eine Mail gerichtlich nicht annehmbar! (das wiederum hat nur mein Sacharbeiter behauptet, beweisen kann ich das nicht!)
LG
Nina

 
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