Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Martin am 24.01.2007, 1:53 Uhr

An Martin

Hallo,

Briefkasten, gilt für privat und geschäftlich:

Schon seit den 50er Jahren gibt es ein Gesetz, was zwingend die Existenz von Briefkästen vorschreibt, und auch die tägliche Leerung, nach Rechtsprechung sogar noch einmal abends gegen 18 Uhr.

Heißt (a) Du musst einen Briefkasten besitzen (b) Du musst ihn täglich leeren, und (c) wenn früh der Briefträger kommt (der ist wiederum gesetzlich verpflichtet bis 14 Uhr(?) wenn er gelbe Post ist, bis 12 Uhr, wenn er private Post ist, da zu sein), und Du ihn dann leerst, dann nochmals abends 18 Uhr zu leeren.

e-mail und Computer (geschäftlich):

Schon vor etwa 10 Jahren hat ein OLG ein Gerichtsurteil gesprochen, nachdem Geschäftsleute moderne Computertechnik besitzen müssen, sie verwenden müssen und sich auch darauf schulen lassen müssen, sonst können sie für Fehler oder Verzögerungen haftbar gemacht werden.

(Und gleich zu Deinem Einwand: Du bist haftbar, nicht Dein Provider, und wenn Dein Spamfilter Mist macht, bist Du ebenfalls selber haftbar.)

Eine kleinere Auswirkung dieses Urteils zeigt sich z.B. darin, dass das Finanzamt für Geschäftsleute die Übermittlung von Steuerdaten nur noch per Computer zulässt und gedruckte Formulare nicht mehr annimmt.

e-mail und Computer (privat):

Das Teledienstegesetz fordert z.B. bei Einkäufen im Internet die Zusendung bestimmter Daten, z.B. Händleranschrift, Bankverbindung u.a.

(Hier gleich ein dicker Hinweis: Ein Verkäufer, auch privat, ist verpflichtet, diese Daten unaufgefordert zuzusenden. Das Hinterlegen, wie z.B. bei ebay typisch, ist nicht erlaubt. Gerade das Verbot des Hinterlegens und Selbstabholens von Seiten des Kundens haben dazu geführt, dass die Rücksendefrist von 2 Wochen auf 1 Monat verlängert wurde. Das Gerichtsurteil von vor einigen Monaten nimmt ausdrücklich Bezug darauf.)

Das Gesetz erlaubt aber auch ausdrücklich die Zusendung per e-mail als rechtsgültig. Eine Rechnung oder eine Mahnung per e-mail gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Wenn Du Deine e-mails nicht liest, machst Du Dich strafbar und bist für die Folgen selbst verantwortlich.

(Wenn mytoys Rechnungen oder Mahnungen per e-mail versendet, dürfen die das, und die Mahnung gilt auch als zugestellt und empfangen. Die müssen das auch nicht mit Dir absprechen.)

Und wenn Mist passiert, bist grundsätzlich Du schuld, nicht Dein PC-Service, oder sonstwer.

Tja, das Leben ist hart aber ungerecht. Und Dummheit schützt trotzdem vor Strafe nicht.

Grüße, Martin

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.