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Geschrieben von Danny mit Max am 18.04.2006, 7:13 Uhr

@Allegra30: Bundeswehr

"7. Bundeswehrangehörige

Werden Rundfunkgeräte (Radio/Fernsehgerät) in Bundeswehrunterkünften zum Empfang bereitgehalten, müssen sie angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn bereits für die zu Hause stehenden Geräte Gebühren gezahlt werden.

Auch tragbare Rundfunkgeräte in der Bundeswehrunterkunft sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu in die Bundeswehrunterkunft mitgenommen wird. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Bundeswehrunterkunft auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden.

Bundeswehrangehörige können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, da sie nicht zum begünstigten Personenkreis nach § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag gehören."

Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html

LG
Danny.

 
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