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Geschrieben von horrend am 24.01.2006, 22:01 Uhr

ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Ich habe gehört, dass es aber auch noch andere Kriterien gibt, dass man nicht um/ausziehen muss, nämlich zum Beispiel, ob man Kinder hat, die ggf. aus dem sozialen Umfeld/Kindergarten herausgenommen werden müssen, Alleinerziehende mit mehr als einem Kind, Behinderte, Ältere, ob man in der Wohnung schon sehr lange Zeit wohnt. Wie gesagt, es hängt vom Einzelfall und vom Bearbeiter ab. Und überhaupt "schickt" einen das Amt in gar keine Wohnung oder an einen bestimmten Ort wegen der Minderung der Kosten der Unterkunft, DENN: Man muss sich die Wohnung ganz alleine suchen oder nachweisen, dass man keine gefunden hat (im näheren Umkreis, aber WAS IST DER NÄHERE UMKREIS??) Fragen über Fragen...

LG

 
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