Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Rio am 24.01.2006, 20:48 Uhr

ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Hallo,

deswegen hatte ich das "erzwingen" ja auch in "" gesetzt.

Denn wenn es für diese Bestimmungen keine Grenzen GÄBE, würde das im Umkehrschluß bedeuten, dass jede ARGE nur den Mietsatz zahlen braucht, den ein entsprechend großer Wohnraum in der "billigsten" (=mietgünstigsten) deutschen Stadt kosten würde.

BSP: ALG2-Bezieher wohnt in München (zu einer ortsüblichen Miete und die Wohnungsgröße ist auch angemessen) und die Arge fordert ihn auf, nach Mecklemburg-Vorpommern zu ziehen, weil dort die Mieten günstiger sind.
Alternativ zahlt die ARGE nur die Miete, die Meck-Pom kosten würde.

Das kann doch nicht sein, oder? Deswegen meine Frage danach, welche Entfernung als zumutbar gilt für einen Umzug.

Viele Grüsse,
Rio

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.