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Geschrieben von joey am 24.01.2006, 20:24 Uhr

ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Hallo,

das Pferd wird hier von der falschen Seite aufgezäumt. Es wird kein Umzug "erzwungen". Sondern man wird aufgefordert die Unterkunftskosten zu senken. Wie das geschieht ist dem Betreffenden selbst überlassen. Hierfür wird eine Frist gesetzt, innerhalb dieser müssen Bemühungen nachgewiesen werden die Kosten durch Untervermietung oder Umzug zu senken. Sind die Bemühungen erbracht aber ohne Erfolg dann wird im Amt geprüft ob Frist verlängert wird oder nur die angemessenen Kosten in der Zukunft gezahlt werden.

@ monchischi: Mit reiner Polemik werden solche Sachen nicht gelöst.

 
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