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Geschrieben von horrend am 24.01.2006, 20:46 Uhr

ALG2: Umzug in andere Stadt - zumutbar? Ralph?

Natürlich sind das Zwangsumzüge, was denn sonst?? Die Bezeichnung "Senkung der Kosten der Unterkunft" ist eine hübsche Umschreibung für genau das. Wer kann von dem ihm zustehenden Satz von 345 EUR wohl noch Geld für den Differenzbetrag aufbringen??? Leider habe ich bisher selten wahrgenommen, dass dann die zu hohe Miete weitergezahlt wurde; es wurde zumeist eben nur der zulässige Betrag gezahlt, dann können die Mieter eben sehen, wo sie bleiben; es sei denn, sie können nachweisen, dass sie wirklich auf dem Wohnungsmarkt nichts finden können, was angemessen ist.... In den allermeisten Fällen werden die Mieter schriftlich aufgefordert, sich um eine "angemessene" Wohnung zu bemühen. Polemik? Nein. Wohl eher Verzweiflung.

Gruss Ilona

 
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