Geschrieben von PetraKH am 28.11.2003, 21:43 Uhr |
Vorzeitige Einschulung BaWü
Hallo!
Was Kann-Kinder sind und was eine vorzeitige Einschulung ist, das weiß ich, aber was ist denn eine VORVORZEITIGE Einschulung?? Hab das mal gehört und wusste nicht genau obs nur einSchreibfehler is oder nicht ;o)
Gehe ich richtig davonaus, dass:
Kann-Kind: alle Kids die im Juli/August und geboren sind
vorzeitige Einschulung: September bis Dezember
vorvorzeitige Einschulung: Januar bis Juni
Könnte das hinkommen?
Re: Vorzeitige Einschulung BaWü
Antwort von dhana am 29.11.2003, 13:15 Uhr
Hallo,
in Bayern sind Kann-Kinder bis 31. Dezember und diese Kinder werden dann vorzeitig eingeschult auf Wunsch der Eltern (eben Kann). Die Kinder ab Januar können nur über den Psychologischen Dienst (heißt der so?) eingeschult werden. Damit wird wohl die VorVorzeitige Einschulung gemeint sein, auch wenn ich den Begriff noch nicht gehört habe.
Steffi
Re: Vorzeitige Einschulung BaWü
Antwort von Claudia B am 29.11.2003, 23:45 Uhr
Hallo,
so würde ich das auch sehen. Ich hab mal was ausgegoogelt:
http://www.ludwigsstadt.de/sr/mb_0302.pdf
Schau mal dort auf Seite 3, rechts oben, die schreiben das auch so.
Offiziell steht weder im Schulgesetz von BaWü noch im Infodienst Eltern (bekommen wir als Elternbeirat, kann man auch im Web nachlesen), irgendetwas davon. Aber vielleicht verwenden die einfach einen anderen Begriff als "vorvorzeitig"???
LG
Claudia
Re: Vorzeitige Einschulung BaWü
Antwort von PetraKH am 01.12.2003, 10:30 Uhr
Ja, dankeschön!
Genauso hab ich mir das ja auch überlegt: vorvorzeitige Einschulung ab Januar.
Wird in BaWü nicht sooo unähnlich sein. Vielleicht verwenden die wirklich nur einen anderen Ausdruck..
Danke!
Re: Vorzeitige Einschulung BaWü (etwas länger!!!)
Antwort von Christiane F. am 01.12.2003, 12:17 Uhr
Hallo Petra,
ich komme aus Ba.Wü., Rems-Murr-Kreis, und mein Sohn ist auch ein sog. "Kann-Kind" bzw. "Korridor-Kind" und er kommt im März in die Schule.
Nun im Detail: Voraussetzung für die Einschulung im Frühjahr (die seit glaube ich 5 Jahren an unserer betreffenden Grundschule möglich ist) ist, dass dein Kind bis zum 31.12.2003 bzw. bis 31.3.2003 (sog. Einschulungskorridor) 6 Jahre alt ist und eine bis zur Einschulung altersgemässe Schulfähigkeit besitzt.
Diese Einschulung im Frühjahr (sog. Modell A2) bedeutet ferner, dass das Schulkind in eine altersgemischte Lerngruppe (sog. Modellklasse) aufgenommen wird. In dieser Gruppe verbleibt es dann zwischen 1 1/2 bis 2 1/2 Jahre, ehe es in die 3. Klasse kommt.
Und jetzt schreibe ich Dir noch kurz, was ich in meiner Infobroschüre zum Thema gefunden habe:
"Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Seit 1997 können Eltern in Ba.-Wü. auch Kinder, die zwischen dem 1.7. und dem 30.9 6 Jahre alt werden, ohne weitere Formalitäten zur Schule anmelden.[...]Kinder, die nach dem 1.10. 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern "vorzeitig" eingeschult werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.[...] Zum Schuljahr 2004/2005 ist eine weitere Flexibilisierung und eine Stichtagsverlegung geplant.
Seit 1996 erproben Grundschulen in Ba.-Wü. im Schulversuch "Schulanfang auf neuen Wegen" mit guten Erfolgen andere Formen der Einschulung und des Anfangunterrichts. In der neuen Eingangsstufe berücksichtigt man ganz besonders die verschiedenen Lernvoraussetzungen der Kinder. Die früheren Klassenstufen 1 und 2 sind zu einer jahrgangsgemischten Eingangsstufe zusammengefasst, in die alle schulpflichtigen Kinder ohne vorherige Überprüfung der Schulfähigkeit aufgenommen werden. Hier können Kinder - je nach Entwicklungsfortschritt - ein bis 2 1/2 bzw. 3 Jahre bleiben. Einige Grundschulen bieten zusätzlich einen zweiten Einschulungszeitpunkt zu Beginn des 2. Schulhalbjahres an". (aus: "Ba.-Wü. Elterninfo zum Schulanfang")
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.
Viele Grüsse
Christiane
Ups, Fehlerteufel: 31.3.2004 soll`s im 2. Abschnitt heissen!!!
Antwort von Christiane F. am 01.12.2003, 12:20 Uhr
Fehlerteufel: soll im 2. Abschnitt natürlich 31.3.2004 heissen und nicht 2003!!!!!
Lehrerin aus Ba-Wü
Antwort von Tini03 am 02.12.2003, 22:55 Uhr
Das Wort "vorvorzeitig" habe ich noch nie gehört.
Richtig ist, dass in den nächsten Jahren der Termin von 30.6. auf 30.8. verschoben werden soll, was sinnvoll ist, weil die Schule erst im september beginnt und alle Kinder dann 6 Jahre alt sind. Das geht ohne Antrag.
Allerdings können auch alle Kinder, die bis zu 30.6. des Folgejahres geboren sind, vorzeitig eingeschult werden.
Die Jüngsten wären dann am Tag der Einschulung gerade 5 Jahre und 2,5 Monate alt. Allerdings muss das beantragt werden.
Gründe: die PISA-Studie. In Frankreich z.B. kommen Kinde mit 5 in die Schule.
Wer hat sich das ausgedacht? Unsere Kultusministerin Annette Schavan.
Konsequenzen für die Schulen daraus: in den nächsten Jahren größere 1. Klassen oder mehr 1. Klassen, weil viele versuchen werden, ihr Kind vorzeitig einzuschulen.
LG
TINI
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