1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von gasti75 am 14.12.2012, 19:18 Uhr

Hier stehts

Ich zitiere hier aus einer Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich mit Bezug auf § 42 des BeamtSTG und § 59 LBG und § 3 Absatz 3 (TV-L):


"[...]
Ein Geschenk von einzelnen Schülerinnen/Schülern oder Eltern ist unabhängig vom jeweiligen Wert unzulässig, weil hier immer der Anschein besteht, dass persönliche Vorteile erzielt werden oder Belohnungen erfolgen sollen.

Ein Geschenk von Organen der Schulmitwirkung (Klassenpflegschaft) oder Gesamtheiten von Schülerinnen/Schülern (Klasse/Kurs) oder Eltern kann dagegen im Einzelfall zulässig sein.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
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