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Geschrieben von vivi2711 am 18.01.2008, 15:17 Uhr

Beschwerde auch anonym?

Hallo,

wir haben ein riesiges Problem mit unserer Lehrerin, die zugleich Schulleiterin ist. Staendig laesst sie die KInder alleine im Klassenzimmer, gibt Aufgaben und geht in ihr Buero, um zu arbeiten. Das gibt es doch wohl nicht.. Wenn die Kinder zu ihr gehen, um Fragen zu stellen, sagt sie nur, sie moechte jetzt nicht gestoert werden. Zur Strafe laesst sie Pausen und Sportunterricht ausfallen. Wir Eltern wuerden uns gerne beschweren, aber wir wissen aus eigener Erfahrung, dass sie dann sehr boese und stur wird und leider auch die Kinder darunter leiden laesst. Also, kurz und gut: mit ihr kann man nicht reden. Also wollten wir uns an die Schulaufsichtsbehoerde wenden. Aber dann kommt ja auch raus, WER die Beschwerde einreicht. Deshalb meine Frage: kann ich da auch eine "anonyme" Beschwerde stellen oder wird sowas ueberhaupt nicht nachgegangen...
Noch eine Frage: ist das ueberhaupt rechtens , dass eine Schulleiterin auch eine Klassenlehrerin ist, also eine ganze Klasse unterichtet?
Vielen Dank
bin schon gespannt auf Eure Antworten
Susi

 
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