1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Gabi am 11.03.2005, 17:35 Uhr

Auch Antwort einer Lehrerin!

Also hier in NRW ist hat man als Eltern das Recht, im Unterricht zu hospitieren (siehe Schulmitwirkungsgesetz). Natürlich muss man den Termin mit der Lehrerin absprechen. Was den "Seuchenschutz" betrifft, man muss als Lehrer nur bei der Einstellung ein Gesundheitszeugnis abliefern, danach nie wieder!
Gruß Gabi

 
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