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Geschrieben von Moneypenny77* am 14.07.2009, 19:10 Uhr

NEIN!

Man kann nicht-deliktfähige Kinder aber mit einschließen lassen.

Und wenn man selbst, durch Verletzung der Aufsichtspflicht, für den Schaden verantwortlich ist, ist man auch SELBST haftbar und somit muß auch wieder die Versicherung einspringen.

 
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