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Geschrieben von Charlie+Lola am 21.09.2013, 9:22 Uhr

nun ja,

Nötigung ist kein Spaß und befindet sich im strafrechtlichen Raum.
Eigentlich ist die Schulleitung sogar verpflichtet dazu eine Anzeige zu machen.
Aber oft werden andere Wege (wie das mit dem Regelheft, oder ähnliches) versucht.
Strafrechtlich hat es keine Relevanz, aber die Anzeige würde dem Jugendamt weitergeleitet. (Gewaltpräventionshilfe)

Wenn gehäuft solche Fälle auftreten würde sich dieses dann einschalten, auch die Schule hat so den Nachweis das etwas über das Verhalten des Kindes aktenkundig wird.

Warum hast du die Sitzungen beim Psychologen abgebrochen?
Ich an Deiner Stelle würde mich an eine psychologische Beratungsstelle vom Jugendamt wenden und dort versuchen der Sache auf den Grund zu gehen.

Eine Schuld oder Unschuldfrage der Schule halte ich bei der Sachlage für völlig unsinnig.
Dein Kind nötigt andere Kinder, das sollten Eltern ernst nehmen und nicht nichts machen. Manchmal reicht reden nicht aus und es müssen weitere Stellen eingeschaltet werden.

lg

 
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