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Geschrieben von Benedikte am 15.02.2013, 16:06 Uhr

Rückkehr in eine Führungsposition ... lang

hallo,
ich habe nicht alles verstanden, das mal zuerst.

Wie gross ist Eure Firma? Ich meine, ein Problem scheint ja zu sein, dass Du konkrete Absprachen getroffen hast ( Frage, schriftlich und belegbar?) mit den damals Verantwortlichen an die die jetzt Verantwortlichen sich nicht gebunden fuehlen. Letztlich duertfte es aber so sein, dass solange die Firma fortbesteht, Deine Absprachen gelten, auch wenn die Stelleinhaber gewechselt haben.

Wobei vier Jahre abwesenheit fuer eine Fuehrungskraft ja unglaublich viel ist, auch home office und so. Wir alle wissen ja um die bedeutung des Praesenzprinzips.


Ganz hellhoerig gemacht hat mich die folgende Passage>

|"Mein Kollege (der meine Stelle damals übernehmen sollte) und ich wurden vor einem Jahr aus dem Büro ausquartiert -> "eine Rückkehr kommt nicht in Betracht, das beeinträchtigt den Abteilungsfrieden.". Hintergrund ist wohl, daß wir einige gravierende Fehler seiner Freundin, die er in die Abteilung geholt hat, obwohl nur befristet eingestellt und für diese Aufgabe nicht qualifiziert, entdeckt und ausgebügelt haben. Nicht an die große Glocke gehängt, aber eben auch nicht komplett vertuscht. Unser neues Domizil ist sehr laut und störanfällig."

Bitte/ wer stellt denn Personal ein bei Euch? Muss da nicht der Betriebsrat gehoert werden, das Personalreferat, die Abteilungsleiter=wie kann es sein, dass ein @Indianer@ unqualifiziertes Personal einstellt aus persoenlichen Gruenden und dann einer so ungeprueften Mitarbeiterin auch noch Kompetenzen gibt? Ich meine, um gravierende Fehler zu machen braucht man gravierende Kompetenzen. Ich bspw. entscheide nur ueber ein kleines Budget, kann deshalb keine gravierenden fehler beim geldausgeben machen, vor allem ist es so, dass ich die Ausgabeentscheidungen nur treffe, meine Kollegin aber umsetzt. Sprich, sollte ich fehler gemacht haben, wuerde sie immer auzahlungen blockieren so dass nichts passiert. Von daher geht der Vorwurf doch genauso an Euch wegen fehlender Aufsichtspflichten wo Ihr schon die Falsche eingestellt habt.

Und die Grenze zwischen anderer leute Fehler ausbuegeln und eigene Fehler, eben keiner Aufsichtspflicht nachgekommen zu sein, vertuschen ist superschmal. Ich meine, richtig schwere fehler kann man nicht locker ausbuegeln und wenn da Sc haeden, vermogensschaeden fuer die Firma geblieben sind, verstehe ich, dass man Dir kritisch gegenuebersteht.

Vielleicht willst Du das ja nochmal erlaeutern. Aber so beim ersten Lesen hatte ich Verstaendnis dafuer, dass man jemand, der grosse Fehler von wem auch immer nicht der Leitung mitteilt, nicht mehr unbedingt haben will, schon gar nicht im Innendient in der Leitung.

Wie gesagt, mit dem Absatz hast Du mehr Fragen aufgeworfen als geloest fuer mich, weil ich nicht genau verstehe, was nun passiert ist. Aber es hoert sich nach problem an.

Benedikte

 
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