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Geschrieben von Bärenbande am 15.09.2011, 15:17 Uhr

Kann man die Rückkehr aus dem Mutterschutz auch zurückziehen?

Ich hatte mich im März bei meiner Arbeit zurückgemeldet für den 1 Januar 2012. Jetzt war ich heute mich beim neuen Bezirksleiter vorstellen. Der meinte er müsste schauen verpflichtet wer er nicht mich in einer anderen Filale zu geben.
Meine Filale ist noch 24km weit weg in 1 oder 2 Jahren durch einen Tagebau noch 10 km mehr.

Die Wunschfilale ist nur 10 km weit weg und die Tagesmutter liegt auf dem weg.
Wenn er sagt ich könnte am 1.1 nur in der 24km entfernten anfangen. Könnte ich dann sagen das ich noch ein paar monate warten bis da was frei ist? Oder muß ich da hin ?

 
3 Antworten:

Re: Kann man die Rückkehr aus dem Mutterschutz auch zurückziehen?

Antwort von SEAGLD am 15.09.2011, 15:39 Uhr

Aus dem Mutterschutz kannst Du NICHT vorzeitig zurückkehren, es sei denn Du hast eine Todgeburt gehabt, was ich jetzt einfach mal nicht hoffe.
Die 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung darf eine Mutter NICHT beschäftigt werden.
Wenn Du die Elternzeit meinst, dann kannst Du, nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch früher zurückkehren, und die Elternzeit auch, so Du keine 3 Jahre voll hast, und ebenfalls nach Absprache mit dem AG verlängern (auf maxmial 3 Jahre). Wenn Du zu Beginn Deiner Elternzeit 2 volle Jahre genommen hast, kann Du auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers ein weiteres Jahr nehmen.
Also Dein Arbeitgeber KANN auf Deinen Wunsch eingehen MUSS es aber NICHT!
Ich würde ggf. direkt in die alte zurückkehren, und dennoch bitten Dich schnellstmöglich in der anderen einzusetzten. Aber wie bereits gesagt ist er dazu NICHT verpflichtet.


LG Sabine

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Re: meinet auch Elternzeit

Antwort von Bärenbande am 15.09.2011, 15:56 Uhr

UPS
bin seit okt.09 zuhause möchte 1.1.2012 wieder starten

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Re: Kann man die Rückkehr aus dem Mutterschutz auch zurückziehen?

Antwort von u_hoernchen am 15.09.2011, 21:03 Uhr

sorry, ich sehe dein Problem nicht ganz. was ist an 24 km Fahrtweg so schlimm?
sieh es doch mal aus der Sicht des Bezirksleiters: wuerdest du jemandem, der schon vor dem Arbeitsbeginn den Anschein erweckt, recht unflexibel zu sein, entgegenkommen wollen?
beweise dich dich erst mal, wenn du wieder zurueck bist, DANN kannst du auch Ansprueche stellen.
aber nicht gleich beim ersten Problemchen die Flinte ins Korn werfen!

Ulrike

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