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Geschrieben von Tine123 am 27.03.2008, 14:52 Uhr

Problem bei Rückkehr aus Elternezit

Hallo!
Ich möchte ab Herbst wieder arbeiten gehen und habe das bei meinem Arbeitgeber angemeldet. Meine alte Stelle bekomme ich leider nicht zurück. Nun hat man mir etwas anderes angeboten, allerdings für 1 Jahr befristet, weil dann die ursprüngliche Stelleninhaberin aus ihrer Elternzeit zurück kommt.
Nach diesem Jahr hänge ich quasi in der Luft und habe keine Ahnung, wo ich danach eingesetzt werde.

Weiß jemand, ob ich verpflichtet bin, diese befristete Stelle anzunehmen oder darf ich ablehnen bzw. um Alternativen bitten?

Ich bin wirklich gefrustet, denn mit 2 Kindern ist eh alles schwer zu organisieren. Und nicht zu wissen, wie es nach 1 Jahr weitergeht, ist ein ziemlich doofes Gefühl.

LG
Tine

 
3 Antworten:

Re: Problem bei Rückkehr aus Elternezit

Antwort von Shinead am 27.03.2008, 15:06 Uhr

Dein Vertrag wird aber nicht befristet, oder? Die Stelle kannst Du nur ein Jahr besetzen. Habe ich das so richtig verstanden?

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn dort der Passus enthalten ist, dass Du je nach betrieblichen Belangen auch an anderen Positionen eingesetzt werden kannst, hast Du keine Möglichkeit etwas gegen die Stellenbesetzung zu machen.
Dann muss Dich ja die Firma nach diesem Jahr auch an einer anderen Stelle wieder einsetzen.

Einer (nachträglichen) Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages auf keinen Fall zustimmen! Die Firma muss Dich irgendwo unterbringen. ;o)

Gruß
Corinna

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Re: Problem bei Rückkehr aus Elternezit

Antwort von Lena_1977 am 27.03.2008, 15:16 Uhr

Also eine andere Position können Sie dir anbieten - diese auch befristet - allerdings können sie nicht plötzlich deinen alten Arbeitsvertrag befristen.

Paß da bloß auf - andere Position ok, diese nur befristet auch ok (wer weiß was sich in diesem Jahr neues ergibt) - aber bloß keine Änderung zum Arbeitsvertrag/Befristung.

Notfalls, falls die Damen und Herren sich ganz quer stellen, ab zum Anwalt für Arbeitsrecht.

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Re: Problem bei Rückkehr aus Elternezit

Antwort von +emfut+ am 27.03.2008, 15:19 Uhr

Nach der Rückkehr aus der Elternzeit hast Du Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Wenn die Stelle also gleichwertig ist, hat Dein AG seine "Pflicht" getan.

Will er denn den ertrag befristen? Darauf mußt Du Dich nicht einlassen.

Aber nur, weil Du vielleicht in einem Jahr firmenintern wieder umgesetzt wirst - ich verstehe das Problem da nicht so ganz. Kein Mensch weiß, wie es in einem Jahr aussieht. Wären die Arbeitszeiten woanders denn sicher so unterschiedlich, daß Du dann wieder von vorne organisieren mußt?

Also für mich wäre das kein "Den Job nehme ich nicht"-Kriterium.

Natürlich kann Dich keiner daran hindern, mal freundlich zu fragen, ob nicht vielleicht auch noch was anderes frei wäre. Aber einen Anspruch auf etwas anderes hast Du nicht.

Gruß,
Elisabeth.

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