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Geschrieben von nemesis73 am 17.02.2013, 12:42 Uhr

Rückkehr in eine Führungsposition ... lang

Hallo Benedikte,

die Vereinbarung ist natürlich schriftlich erfolgt. Und klar müßte man sich darn halten, aber das läuft dem Interesse meines jetzigen direkten Chefs zuwider. Die Firma selbst hat ca. 800 Mitarbeiter, der Konzern eine knappe halbe Million.

Die geplante Abwesenheit war 1 Jahr Elternzeit, und dann Rückkehr in eine Position mit Richtlinienkompetenz, damit hatten wir schon gute Erfahrungen gemacht. Im Konzern arbeiten wir permanent mit KollegInnen an anderen Standorten zusammen, läuft auch via Telefon / E-Mail / Vidoekonferenz -> so gesehen kein Unterschied zu Home Office. Die Standorte unserer Geschäftseinheit befinden sich in 7 Ländern auf 4 Kontinenten :-)

Einstellungen werden dem Betriebsrat gemeldet, und der hat logischerweise ein Interesse, daß Mitarbeiter aus befristeten in unbefristete Verhältnisse übernommen werden - und erst recht, wenn der Vorgesetzte bestätigt, daß die Kandidatin bestens geeignet ist :-)

Ich muß kurz widersprechen, zumindest in unserem Geschäft braucht man keine weitreichenden Kompetenzen, um teure Fehler zu machen. Der letzte Flüchtigkeitsfehler dieser Kollegin führte dazu, daß mehrere LKW's an einer europäischen Außengrenze nicht abgefertigt werden konnten und ein Schaden von 40 T€ entstanden sind.
Die Geschäftssleitung ist mit anderen Dingen befaßt, und es finden sich Mittel und Wege, solche Dinge unter der Grasnarbe zu belassen. Dann steigen z.B. die Abwicklungskosten, und wir müssen vertriebsseitig den Kunden eben höhere Preise aus den Rippen leiern. Geht halt nur bedingt, also sinkt das Ergebnis.

Wäre ich mit seiner solchen "Fehlermeldung" der Geschäftsleitung vorstellig geworden, hätte ich den Ruf einer Denunziatin gehabt und dank Matrixorganisation gleichzeitig zwei weitere Abteiungsleiter an die Wand laufen lassen -> somit weitere Leute, die ganz unglücklich mit mir gewesen wären.

Viele Grüße,
Sabine

 
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