Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 14:17 Uhr

Und zur Situation der AP

Da steht auch das hier:
"In der Regel fällt auch bei Alleinerziehenden, die das alleinige Sorgerecht haben, im Todesfall die Sorge für die Kinder an den verbleibenden Elternteil. Dies kann jedoch durch eine Sorgerechtsverfügung ausgeschlossen werden. Darin sollte aber begründet werden, weshalb eine Sorgerechtsübertragung auf den verbleibenden Elternteil gerade nicht dem Kindeswohl entspricht."

Die AP kann sich die Sorgerechtsverfügung also sparen, da sie ja will, daß der Regelfall eintritt.

Aber es findet sich sicher ein Notar, der eine unnötige Sorgerechtsverfügung schreibt und das Geld dafür kassiert.

 
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