Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 26.03.2015, 13:36 Uhr

Nun....

Ich verstehe nicht, warum Du deine Bedenken - welche Du ja bereits deiner Schwester und Mutter (?) bereits kund getan hast - nicht gleich beim Nachlassgericht hinterlegen lässt.
Denn das würde das gesamte Verfahren, welches deine Schwester und Mutter ja dann immer noch in deinem Sinne unterstützen können - wesentlich vereinfachen.

 
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