Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 11:54 Uhr

Darum geht es ja nicht...

Da wäre es wichtiger, daß der KV zeitnah erfährt, wenn Du verstirbst - das kannst Du aber nicht testamentarisch bestimmen, das Testament wird ja auch erst nach ein paar Wochen eröffnet.

Sag Deiner Mutter, daß sie
1. gleich dem KV Bescheid sagt, wenn Du stirbst
2. sich ebenfalls zeitnah dem JA als (vorübergehende) Betreuungsperson zur Verfügung stellen soll (das JA steckt ein durch den plötzlichen Tod der Mutter traumatisiertes Kind nicht ohne Not in eine Pflegefamilie, wenn eine Verwandte mit Bindung zum Kind vorhanden ist)

Da der KV der nächste Angehörige ist, ist der Rest nur eine Formsache.

Einzige Option im Vorfeld wäre, daß Du dem KV das gemeinsame Sorgerecht einräumst. Dann ist jeder Richter sowieso außen vor, denn dann hat der KV das SR bereits und kann das Kind formlos einfach einsammeln und mitnehmen.

Ich habe hier den umgekehrten Fall: Der KV hat das SR, aber genau da sollen die Kinder (das Kind - Einzahl - das andere ist schon 18, aber als ich die Regelungen traf ging es noch um beide) NICHT hin (und wollen es auch nicht). Ich habe meinen Eltern und meiner Schwester alle notwendigen Informationen gegeben, damit sie das im Ernstfall verhindern können. Da der KV wahrscheinlich auch nicht zeitnah von meinem Ableben erfahren würde, haben sie einen Zeitvorsprung. Letztendlich muß ich einfach darauf vertrauen, daß meine Eltern und meine Schwester entweder den KV oder schlimmstenfalls ein Gericht davon überzeugen können, daß der "natürliche" Weg nicht der beste für die Kinder ist - aber ich bin zuversichtlich, der KV ist ein Idiot, meine Schwester Anwältin und das verbleibende U18-Kind hat keine Bindung zum KV.

 
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