Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 13:59 Uhr

Nun....

Nach kurzer Zeit? Definiere kurz....

Meine Schwester weiß es sicher vor dem Nachlaßgericht, jedenfalls aber nicht später. Und auch sie kann proaktiv auf das JA zugehen.

Das JA hat vom KV keine korrekten Kontaktdaten, die müssen ihn erstmal finden. Da er ja immer panische Angst hat, daß die ihn auftreiben und zu Unterhalt verknacken, hat er dort falsche Angaben gemacht.

Aber das kann man halten wie ein Dachdecker. Richtig ist jedenfalls, daß eine Sorgerechtsverfügung bei GSR nicht möglich ist. Und ich fände es erfreulich, wenn Du Deine diesbezügliche Fehlinformation zugeben könntest anstatt jetzt immer noch irgendwie durch die Hintertür Recht haben zu müssen.

 
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