Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von SimplySingle am 26.03.2015, 11:38 Uhr

Darum geht es ja nicht...

Das man Kinder nicht vererben kann ist mir klar. Darum geht es ja auch nicht.

Nur ist es einfacher, wenn bereits gewisse Dinge vorab geklärt sind. Der KV hat kein Sorgerecht und lebt im Ausland. Ich möchte umgehen, dass das Kind erstmal in einer Pflegefamilie untergebracht werden würde bevor ein Richter die Entscheidung fällen würde.

Erste Wahl KV, zweite Wahl Grossmutter

 
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