Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 26.03.2015, 13:13 Uhr

Aha

Und mit gemeinsamen Sorgerecht kannst Du also nicht bereits vor deinem Tod eine Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegen, welches handschriftlich ausreichend begründet, warum du nicht willst, dass dein Kind beim KV ist, weil.....?

 
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