Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 26.03.2015, 13:50 Uhr

Nun....

Wenn Dir was passiert, wird zu aller erst beim Nachlassgericht nachgefragt, ob Du etwas hinterlegt hast. Und das innerhalb kurzer Zeit.

Somit wäre das Jugendamt bereits über deine Bedenken informiert, wahrscheinlich noch bevor sie einen ersten Kontakt zum Vater herstellen konnten. So schnell kann auch deine Schwester nicht reagieren.

Grüße
Sodapop

 
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