Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 13:17 Uhr

Aha

§1680 BGB

Eine Begründung, warum die Kinder nicht zum KV sollen, gibt es und liegt sowohl bei meinen Eltern als auch bei meiner Schwester. Das ist aber KEINE Sorgerechtsverfügung, das ist lediglich ein "unverbindlicher Zettel" - oder wie auch immer Du das nennen willst.

Bei GSR ist nur eine GEMEINSAME Sorgerechtsverfügung möglich, die dann auch nur in Kraft tritt, wenn man GEMEINSAM abnibbelt.

 
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