Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 26.03.2015, 12:31 Uhr

Hast Du meinen Link durchgelesen?

Da steht doch alles genau drin:

1. Auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, so wird sich das Jugendamt im ersten Schritt an den leiblichen Vater wenden, da er der nächste Verwandte ist. Du brauchst ihm dafür kein Sorgerecht geben.

2. Vorher solltest Du das mit ihm abklären.

3. Natürlich kannst Du auch die Großmutter als zweite Option angeben.

4. Das hälst Du handschriftlich fest und hinterlegst es beim Nachlassgericht.


Grüße
Sodaop

 
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