Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2015, 14:08 Uhr

Zudem....

So eine notarielle Beurkundung ist ja auch nix wert, heutzutage.

Die Angaben werden sowieso überprüft. Das ist, glaube es mir doch endlich, juristisch ein ZETTEL, ein netter Hinweis, mehr nicht.

Es ist juristisch notwendig, daß das SR dem KV entzogen und jemand anderem (meiner Schwester) zugeteilt wird. Alternativ, daß der KV das SR behält, meine Schwester aber eine Teilsorge (zum Beispiel das ABR) bekommt. Das KANN NUR ein Richter entscheiden, weder das JA noch ich können das bestimmen.

Der "Zettel" unterstreicht die Argumente meiner Schwester, ist aber in sich kein Beweis. Wenn ich schreibe, daß der KV die Kinder regelmäßig vermöbelt, und er das widerlegt, dann ist der Zettel nichts wert. Das größte Argument ist die Tatsache, daß die Kinder gar nicht zum KV wollen - und das muß ich nicht aufschreiben, das sagen die Kinder selber vor Gericht.

Wenn der KV vernünftig ist, stimmt er einfach zu, daß die Kinder bei meiner Schwester bleiben, und alles ist cremig - dann gibt es keine Verhandlung und nix. Wenn es zur Verhandlung kommt, wird es eh hart - leider, aber das kann ich nicht verhindern.

 
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