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Geschrieben von Mugi0303 am 27.05.2018, 20:22 Uhr

Steuerrecht - wer kennt sich aus?

Hallo, bin finanzbeamtin und kann dir versichern dass da nicht mit willkür gearbeitet wird. Nur sind solche Erklärungen wo jedes rezept eingereicht wird halt extrem nervig. Klingt gemein, ist aber menschlich. Wenn die Zuordnung nicht zweifelsfrei hervorging wird halt erstmal abgelehnt. Dz solltest auf jeden fall einspruch einlegen, ordentlich begründen und auf Anforderung die belege mit Aufstellung einreichen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Nahrungsergänzungsmittel überhaupt anerkannt werden.
Spezielle Vorschriften gibt es fürs nachweisen. Übrigens nicht.
Brief an die Amtsleitung kannste dir sparen, den interessiert dein 0815 fall nicht die bohne, das wird sofort an den Sachgebietsleiter weiter gegeben. Da gibt es ganz andere Fälle.

 
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