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von Leena  am 28.05.2018, 14:38 Uhr

Da muss man als Steuerberater halt auch mal arbeiten und nicht nur genervt sein.

"halt auch mal arbeiten.."? Da klingt doch schon die Wertschätzung für Deinen Finanzbeamten durch.

Wie _LeA_ es mehrfach erklärt hat: Es muss schon nachvollziehbar und gut sortiert sein. Und im Hinterkopf behalten - Du willst etwas, nämlich steuermindernde Tatsachen im Rahmen der agB geltend machen, also ist es originär genau Deine Aufgabe, das Ganze nachvollziehbar und gut sortiert vorzulegen. Die Beweislast liegt bei Dir.

Aber vielleicht hilft es Dir, wenn Du Dir überlegst, wie viele Minuten die Bearbeiterin hat, um sich Eure Erklärung anzuschauen. Ich schätze, im Arbeitnehmer-Bereich dürften es im Schnitt etwa 3 Minuten sein, an den Jahreserklärungen pro Bezirk ganz grob orientiert, vielleicht sind es, bei guten Rahmenbedingungen, auch 9 Minuten. Auch in den Finanzämtern wird gearbeitet, aber es ist schlicht nicht (mehr) leistbar, wenn jemand einen Excel.-Tabelle, einen dicken Packen Verordnungen und einen dicken Packen Rechnungen einreicht, um damit Krankheitskosten von über 3.000 € geltend zu machen, dann wirklich alles durchzuschauen und zu prüfen - und wenn dann Dinge dabei sind, die nicht so eindeutig sind - dann ist das im Zweifelsfall nicht leistbar. Dann wird gestrichen und i.d.R. ein Standard-Erläuterungstext in den Bescheid geschrieben, dass Krankheitskosten nur im Rahmen der geltenden Rechtslage anerkannt wurden.

 
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