Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von _LeA_ am 27.05.2018, 18:17 Uhr

Steuerrecht - wer kennt sich aus?

... jeder Widerspruch * = Einspruch * geht über den jeweiligen Vorgesetzten der Beamtin. Insofern brauchst du kein weiteres Schreiben aufsetzen.
Und wie gesagt, wenn sie 700 Euro anerkannt hat muss sie das im Bescheid oder als Schreiben erläutern. Was sie sicherlich auch getan hat. Willkür gibt es nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.