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Geschrieben von Benedikte am 25.05.2018, 20:25 Uhr

An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Wir planen ja diesen Sommer Familienzusammenführung im Ausland und wollen unsere Hütte vermieten.

Es haben sich diverse Interessenten gemeldet, wir können also aussuchen.

Über eine bewerbung mache ich mir gerade viele Gedanken. Ein anerkannter Träger der Jugendhilfe will eine Wohngruppe einrichten in unserem HAus. Sechs junge Bewohner ganztags, für die fünf Vollzeitbetreuer, von denen natürlich nicht immer alle da sind.

Die haben Mietzahlungen für die bisherige Unterkunft nachgewiesen, allerdings siebenhundert Euro weniger als bei uns. Das Bezirksamt hat für die Kinder einen Tagessatz von knapp 170 Euro garantiert, 5000 pro Monat. Die Betreiberin, die mich seh nett und engagiert angeschreiben hat, wäre bereit, zusaetlich persoenlich zu haften. Ihre Schufa habe ich allerdings bisdang nicht gesehen.

Sorgen vor Überbeanspruchung des Hauses habe ich nicht. Wir haben da ja mit einer vierkäpfigen Kindergruppe gewohnt mit zwei Betreuern aka Eltern im Dauereeinsatz, das tut sich nichts.

Bei der Gruppe bin ich sicher, dass die weder rauchen noch Hunde halten (magg ich beides nicht in meiner Wohnung). Ich sehe Chancen für eine befreundete Tagesmutter, dann weiter bei uns im Garten spielen zu können, sie musste aus ihrer Wohnung mit GArten raus.

Die Idee, sechs gebeutelten Kindern ein gemütliches Heim zu bieten, finde ich auch schön. Wir haben eine Küche mit Esszimmer von 40 qm, das entspricht voll deren p#dagogischen Konzept. Wir haben einen großen Gebrauchsgarten und jedes Kind hätte ein eigenes Zimmer. Die w+rden das Haus im Istzustand übernehmen, wir hatten vor zwei Jahren komplett renoviert, ist also derzeit noch schön, nicht mehr pikobello. Wäre also unkompliziert.

Was würdet Ihr machen? Ich finde eigentlich alles gut, nur die Idee, dass man nie genau weiss, wer da gerade wohnt, stärt mich etwas. Die Kinder sollen ja nur temporär aus ihren Familien genommen werden. Und dann kommt schon das nächste. der Tr#ger ist auch relativ neu bzw neu anerkannt, erst wenige Jahre. Und irgendwie hatte ich als Mieter immer eine Familie wie uns vor Augen. Ich habe bsilang auch immer nur an Privatpersonen vermietet.

ich überlege.....
Worauf würdet Ihr achten? Was erbitten, verlangen, überlegen????

 
19 Antworten:

Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Madzie04 am 25.05.2018, 20:34 Uhr

Wir sind auch Vermieter, wir würden uns gegen die Kindergruppe entscheiden und lieber für eine Familie.
Familien mit 2 oder mehr Kindern haben es sowieso schon schwer genug etwas passendes zu finden.

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Ich würde es vermutlich auch nicht machen

Antwort von Ellert am 25.05.2018, 20:41 Uhr

huhu

der Träger ist nicht der Staat oder, also jemand privates ?
Was wenn die die Zulassung verlieren, die Gelder nichtmehr fliessen oder sonst irgednwas wegbricht ?
Persönlich haftende Angestellte - was wenn die schwanger wird und kündigt ?
Was wenn Ihr wiederkommt und die nichts anderes finden, ggf bekommt man die nichtmehr raus aus dem Haus ?
Wie alt sind denn die Kinder die da aufgenommen werden sollen
ggf sind dann doch rauchende 11-Jährige dabei ?

Ich würde auch an eine Familie vermieten die mehrere Kinder hat
ich weiss wie schwer wir was gefunden haben mit 4 Kindern
bei uns wars auch zeitlich begrenzt angedacht da wir ja bauen wollten -
trotz sicherer Einkommen gabd kaum Wohnraum
(und wir rauchen auch nicht, hatten damals keinen Hund)

dagmar

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Julie am 26.05.2018, 10:06 Uhr

Hier hat es nicht funktioniert.
Bin zwar nicht selber Vermieter, aber hier auf der Straße war vor einigen Jahren ein Haus an einen freien Träger der Jugendhilfe vermietet, dessen GF ein paar Straßen weiter wohnte. Man kannte sich also.
Die Wohngruppe war männlich, z. T. mit Migrationshintergrund.
Das Grundstück verwilderte, ein oder zwei Fenster gingen zu Bruch, der Pool war verdreckt und mit Glasscherben verunreinigt.
Und das im beschaulichen Westfalen.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 26.05.2018, 10:26 Uhr

https://www.paritaet-berlin.de/mitglieder/nachrichten/nachrichten-detailansicht/article/uebergriff-der-berliner-kriminalpolizei-auf-jugendwohngruppe-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-gefluechtete.html

Das ist eine meiner Sorgen. Hier war es auch eine Wohngruppe, in der einer der bewohner ein 18jährtiger Syrer war mit mehr als 100 Straftaten, bekannt als gewalttätig und die Polizei durfte sein Zimmer untersuchen. Jedenfalls, es gab wahnsinnbuhei und anschließend war die Wohnung "nicht bewohnbar".

Die haben aber eine konkrete Gruppe gemeldet, maximal Grundschulalter, das ist in Berlin sechts Klasse und 12. Das würde ich reinschreiben in den Vertrag, also dass die Bewohner naturlich wechseln dürfen, aber eben nur im vorgezeigten Alter. Sprich, die sind dann noch nicht strafmündig und dann darf die Polizei nicht herein.

aber jedenfalls, das ist eine meiner Sorgen bzw Gedanken.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von KKM am 26.05.2018, 10:37 Uhr

Pech kann man mit allen Mietern haben....

Auch die Vorzeige - Familie kann sich als Mietnomaden entwickeln. Wir hatten einmal etwas mehr Pech, zum Glück waren die nach 3 Monaten weg...

Wir haben daraus unsere Konsequenzen gezogen - wir vermieten nicht mehr...

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 26.05.2018, 10:43 Uhr

bei uns ist halt offen, ob und wann wir nochmal in das Haus zurückmussen, kommen

das bedeutet, dass ich es derzeit nicht verkaufen kann

leerstehen waere untunlich, um das HAus muss sich jemand kuemmern

sprich, die FRage des "ob" des Vermietens stellt sich nicht. Nur die FRage des "an wen". Und da ist eben die Frage, wer regelmäessig Miete zahlen kann und will, wer das Haus ggf wieder verlaesst und wer wenig kaputtmacht

das sind die Hauptkriterien

darüber hinaus bedauere ich deise Kinder so, weil ich inzwischen weiss, weiw ichtig eine intakte Familie ist und sovuel steht fest- das hat kein einziges. Und bevor das amt eine aus der Familie herausnimmt, muss einiges passieren

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von KKM am 26.05.2018, 10:45 Uhr

Das ist dramatisch, mir fehlen die Worte...

Da flüchten diese Jugendlichen aus schlimmen Zuständen ins vermeintlich sichere Deutschland - und fallen dann der Polizei zum Opfer.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von KKM am 26.05.2018, 10:47 Uhr

Dann versuche es, Deine Motivation kann ich verstehen!

Eine liebe Bekannte kam mit 13 in eine Wohngruppe und hat sich dort toll entwickeln können - sozial und schulisch sogar bis zu Fachabitur.

In der Wohngruppe galten sehr strenge Regeln, die strikt eingehalten werden mussten, incl. Zimmer aufräumen und täglich Bett machen.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 26.05.2018, 11:20 Uhr

die haben mir diverse Gesprächspöartner angeboten

auf dem Jugendamt und so

ich werde mich da wohl erkundigen

wenn Du magst, schreien ich Dir Pn, was die Gespöräche ergeben

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 26.05.2018, 11:21 Uhr

ja, die unbetroffenen Flüchtlinge tun einem schon leidß so wie es ind er Stellungnahme steht

nurß 100 Straftaten bei einem 18jährigen Syrer, polizeit unf gewaltbekannt, hmmm das stört m,icvh

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von KKM am 26.05.2018, 11:23 Uhr

sehr gerne!

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von 3wildehühner am 26.05.2018, 11:58 Uhr

Mein Arbeitgeber ist u.a. auch Träger der Jugendhilfe und hat das Konzept der Wohngruppen. In zwei Nachbarorten gibt es solche Wohngruppen von anderen Trägern. Wenn meine Mädels mal aus dem Haus sind, möchte ich da gerne arbeiten, wenn es meine Gesundheit zulässt.
Die Wohngruppen, die ich kenne, „laufen“ alle gut und die Häuser sind gepflegt. Die Jugendlichen bzw. Kinder haben Samstags immer „Putztag“, Rauchen ist verboten und es wird auf gutes Benehmen geachtet. Natürlich kann es auch mal sein, dass sich die Bewohner daneben benehmen. Falls etwas beschädigt wird, ist alles gut versichert.

Bei privaten Mietern hast du eine geringere Sicherheit. Mietnomaden gibt es leider öfter als man denkt ( wir hatten mal einen in unserem früheren Haus und das war gar nicht toll...das Haus musste danach kernsaniert werden) und ob da jemand raucht, kannst du vorher auch nicht wissen und auch nicht, in wie weit die Leute versichert sind.
ICH würde gerne an einen Träger der Jugendhilfe vermieten; das bietet euch Sicherheit, da ihr ja von weiter weg nichts kontrollieren könnt. Und gleichzeitig tut man noch was Gutes.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Leena am 26.05.2018, 12:07 Uhr

Ich fände es auch interessant, wenn Du hier Bescheid sagen würdest, ob es nun diese Wohngruppe als Mieter geworden sein wird oder nicht!

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 26.05.2018, 15:48 Uhr

Danke für Deinen Beitrag, das macht Mut.

Und so ist ja mein Empfinden-die harten Parameter, Sicherung der Miete, sind da und darüberhinaus tut man gutes.

Wie ich oben geschreiben habe, ich frage beim Jugendamt mal nach.

Und wenn fünf hauptberufliche Erzieherinnen sich um die Kinder kümmern, kann ja eigentlich nichts schief gehen.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Bookworm am 28.05.2018, 8:26 Uhr

Enthält der Vertrag, dass Dein Haus komplett renoviert zurück übergeben wird?

Ich habe Freunde, die genau so vermietet haben, sind aber im Urlaub noch die ganze Woche, ich kann gerade nicht fragen.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Benedikte am 29.05.2018, 5:22 Uhr

ich arbeite noch am Vertrag

die wären bereit, das Haus so zu übernehmen, wie es jetzt ist. Gemalert 2016 .Und so wie die Gesetze sind, annst Du eh nicht mehr verangen, dass ein Mieter klomplkett renoviert, es müssen immer angemessene Intervalle sein je nach Zimmer. Wir werden definitiv die nächsten vier Jahre dort nicht wohnen und danach wissen wir es nicht. Von daher vermieten wir jetzt so, ohne Kosten und arbeit und sollten wir zurück, machen wir es seber.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Antwort von Ellert am 29.05.2018, 7:02 Uhr

huhu

unrenoviert ist aber evtl nicht wie jetzt sondern total verlottert oder ?
Ich habe zu Zeiten als wir noch gemietet haben es viel lieber gehabt bei Einzug zu renovieren da es dann so aussieht wie es uns gefällt
aus vermietersicht weiss ich nicht ob ich es schön fände wenn dann alle Wände knatschbunt wären und deas Parkett total vermackt und Türen verkratzt.

Habt Ihr beim Jugendamt jemanden erreicht,
bekommen sie das Haus ?

dagmar

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe Bad und Küche

Antwort von Bookworm am 29.05.2018, 13:32 Uhr

Ich habe Wohnungen gesehen, in denen Wohngruppen gelebt hatten (allerdings Asylbew./UMFs), Bad/Bäder und Küche konntest Du getrost vergessen...

Schreib unbedingt was rein wegen dieser beiden Räume/Raumarten, das wird nämlich richtig teuer, Malerarbeiten sind dagegen ein Klacks...
Es sei denn, Du willst eh komplett neue Bäder und Küche einbauen, wenn Du wieder zurückkommst.

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Re: An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe Bad und Küche

Antwort von Benedikte am 30.05.2018, 6:22 Uhr

ich habe mir das überlegt. Ich glaube, dass die Küchen und Bäder in den Einrichtungen für Asylbewerber- unser Installateur hatte mir gesagt, dass er sich weigert inzwischen bzw keine Aufträge mehr annimmt für solche Einrichtungen vor allem daher rühren, dass sehr viele Menschen sie nutzen und sich keiner verantwortlich fühlt und zusätzlich die Leute nicht sozialisiert sind in Deutschland. Das habe ich in leichten Formen auch in WGs und Studentenwohnheimen erlebt.

Hier die Kinder sind Kinder-und immer von Fachpersonal betreut.5 mal Fachpersonal mit nur der Aufgabe der Betreuung der Kinder, die ja auch in Schulen und Kindergärten gehen.

Ich arbeite noch am Vertragsentwurf, habe zu den Bädern geschrieben, dass keine Löcher gebohrt werden dürfen. Aber nochmal, wir haben drei Badezimmer, das sind sechs Kinder plus Erzieher. Zur Küche wil ich die Wartungs und Instandhaltungspöflicht für die Elektrogeräte abdingen. Die KLüche ist jetzt schon wieder 8 Jahre, auch wenn ich immer von der neuen Küche spreche.

Mal schauen......

aber danke für Deine Anmerkungen. Ich vermiete ja nicht zum ersten Mal, aber es ist etwas anderes, das eigene Haus zu vermieten alks Wohnungen, die man nie bewohnt hat und ausschliesslich zur Vermietung angeschafft hat.

Benedikte

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