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Geschrieben von Benedikte am 25.05.2018, 20:25 Uhr

An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Wir planen ja diesen Sommer Familienzusammenführung im Ausland und wollen unsere Hütte vermieten.

Es haben sich diverse Interessenten gemeldet, wir können also aussuchen.

Über eine bewerbung mache ich mir gerade viele Gedanken. Ein anerkannter Träger der Jugendhilfe will eine Wohngruppe einrichten in unserem HAus. Sechs junge Bewohner ganztags, für die fünf Vollzeitbetreuer, von denen natürlich nicht immer alle da sind.

Die haben Mietzahlungen für die bisherige Unterkunft nachgewiesen, allerdings siebenhundert Euro weniger als bei uns. Das Bezirksamt hat für die Kinder einen Tagessatz von knapp 170 Euro garantiert, 5000 pro Monat. Die Betreiberin, die mich seh nett und engagiert angeschreiben hat, wäre bereit, zusaetlich persoenlich zu haften. Ihre Schufa habe ich allerdings bisdang nicht gesehen.

Sorgen vor Überbeanspruchung des Hauses habe ich nicht. Wir haben da ja mit einer vierkäpfigen Kindergruppe gewohnt mit zwei Betreuern aka Eltern im Dauereeinsatz, das tut sich nichts.

Bei der Gruppe bin ich sicher, dass die weder rauchen noch Hunde halten (magg ich beides nicht in meiner Wohnung). Ich sehe Chancen für eine befreundete Tagesmutter, dann weiter bei uns im Garten spielen zu können, sie musste aus ihrer Wohnung mit GArten raus.

Die Idee, sechs gebeutelten Kindern ein gemütliches Heim zu bieten, finde ich auch schön. Wir haben eine Küche mit Esszimmer von 40 qm, das entspricht voll deren p#dagogischen Konzept. Wir haben einen großen Gebrauchsgarten und jedes Kind hätte ein eigenes Zimmer. Die w+rden das Haus im Istzustand übernehmen, wir hatten vor zwei Jahren komplett renoviert, ist also derzeit noch schön, nicht mehr pikobello. Wäre also unkompliziert.

Was würdet Ihr machen? Ich finde eigentlich alles gut, nur die Idee, dass man nie genau weiss, wer da gerade wohnt, stärt mich etwas. Die Kinder sollen ja nur temporär aus ihren Familien genommen werden. Und dann kommt schon das nächste. der Tr#ger ist auch relativ neu bzw neu anerkannt, erst wenige Jahre. Und irgendwie hatte ich als Mieter immer eine Familie wie uns vor Augen. Ich habe bsilang auch immer nur an Privatpersonen vermietet.

ich überlege.....
Worauf würdet Ihr achten? Was erbitten, verlangen, überlegen????

 
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