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Geschrieben von KKM am 26.05.2018, 10:47 Uhr

An die Vermieter-Vermietung an Wohngruppe nach SGB VIII, Paragraph 34, 35?

Dann versuche es, Deine Motivation kann ich verstehen!

Eine liebe Bekannte kam mit 13 in eine Wohngruppe und hat sich dort toll entwickeln können - sozial und schulisch sogar bis zu Fachabitur.

In der Wohngruppe galten sehr strenge Regeln, die strikt eingehalten werden mussten, incl. Zimmer aufräumen und täglich Bett machen.

 
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